Flughafen Zürich: Instrumentenanflugsysteme für Pisten 28 und 34 gelangen zur Auflage

Bern, 12.11.2002 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gibt die Gesuche für die Instrumentenanflugsysteme (ILS) auf die Pisten 28 und 34 am Flughafen Zürich in die öffentliche Auflage. Mit den ILS sollen Anflüge von Osten und Süden auch bei schlechter Sicht ermöglicht werden. Die 30-tägige Einsprachefrist beginnt am 15. November 2002.

Gemäss den von der Flughafen Zürich AG (Unique) eingereichten Baugesuchen sollen die Pisten 28 und 34 je ein Instrumentenanflugsystem (ILS) erhalten. Dazu kommen eine neue Anflugbefeuerung für die Piste 34 und die Ergänzung der bestehenden Anlage für die Piste 28. Für die Instrumentenanflugverfahren sollen das Betriebsreglement angepasst und für den Anflug auf die Piste 28 eine so genannte Vectoring Area eingerichtet werden. Letztere erleichtert der Flugsicherung die Führung der Flugzeuge auf den Endanflug.

Mit diesen Massnahmen wird der Flughafen in die Lage versetzt, vermehrt Anflüge auch bei schlechter Sicht von Osten und Süden abzuwickeln. Dadurch erhöht sich die Stabilität des Flughafenbetriebs einerseits bei Westwindlagen, anderseits während jener Zeit, in der eine Flugsperre über Süddeutschland gilt. Eine solche Sperre ist im Staatsvertrag Schweiz–Deutschland verankert, wäre aber mit grosser Wahrscheinlichkeit auch in einer einseitigen deutschen Verordnung enthalten, welche im Falle einer Nichtratifizierung des Vertrages erlassen würde.

Die öffentliche Auflage der Gesuche beginnt am 15. November und dauert bis 15. Dezember 2002. Das BAZL hört die Kantone St. Gallen, Thurgau und Zürich direkt an. Voraussichtlich im nächsten Frühjahr werden das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über die Gesuche für die ILS-Anlagen und das BAZL über die Änderung des Betriebsreglements entscheiden. Diese Entscheide können an die Rekurskommission des UVEK und danach ans Bundesgericht weitergezogen werden.




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