Überprüfung der Gebirgslandeplätze gestartet

Bern, 22.04.2008 - Mit dem ersten Koordinationsgespräch für die Region Wallis Südost haben die Arbeiten für die Überprüfung der einzelnen Gebirgslandeplätze begonnen. Im Juni letzten Jahres hatte der Bundesrat das entsprechende Konzept genehmigt. Am ersten Koordinationsgespräch in Visp wurden noch keine Entscheide gefällt.

Auf der Grundlage des vom Bundesrat verabschiedeten Konzepts werden unter Federführung des BAZL die Gebirgslandeplätze regionenweise überprüft. Die Region Wallis Südost umfasst die Gemeinden Zermatt, Täsch und Saas Fee. Hier liegen 5 Gebirgslandeplätze: Aeschhorn, Alphubel, Unterrothorn, Monte-Rosa und Theodulgletscher. An der Sitzung in Visp ging es darum eine Auslegeordnung der Interessenlagen des Kantons, der betroffenen Gemeinden, der  Umwelt-, Naturschutz- und Tourismusorganisationen, der Luftfahrtkreise sowie der Bundesstellen (BAZL, BAFU, ARE) vorzunehmen. Anschliessend wurden die Interessenskonflikte identifiziert und mögliche Lösungsansätze diskutiert.

Grundsätzlich schätzt die betreffende Region die Gebirgslandeplätze als wirtschaftlich bedeutend ein, da sie nicht nur für Ausbildungs- sondern auch für touristische Zwecke wie das Heliskiing genutzt werden können. Ziel der SIL-Gespräche ist es nun Überlegungen zu erörtern, wie die Interessengegensätze zwischen Umwelt und wirtschaftlichen Anliegen minimiert werden können. Als Massnahmen kommen z.B. Nutzungseinschränkungen oder alternative Flugverfahren in Frage. Zur Optimierung des bestehenden regionalen Netzes wird zudem ein weiterer Landeplatz im Gebiet Trift  geprüft. Diese Massnahmen sollen einer für das Wild und den Wintertourismus möglichst störungsfreien Abwicklung des Flugverkehrs in der Region dienen.

Das BAZL wird nun die Vorschläge bearbeiten und für ein zweites und voraussichtlich abschliessendes Gespräch Lösungsvorschläge erarbeiten. Diese sollten bis zum Herbst vorliegen. Anschliessend geht das aus den Koordinationsgesprächen hervorgehende SIL-Objektblatt für die Region Wallis Südost an die entsprechenden Gemeinden und an den Kanton mit dem Auftrag die Öffentlichkeit zu informieren und die Mitwirkung der Bevölkerung sicherzustellen.  Schliesslich wird der Bundesrat die betroffenen Gebirgsplätze und die Rahmenbedingungen für deren Nutzung in einem sogenannten Objektblatt abschliessend festlegen.



Herausgeber

Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch

Bundesamt für Raumentwicklung
http://www.are.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-18421.html