Bundesrat genehmigt Zusammenarbeit mit neuer Zivilluftfahrtbehörde Liechtensteins

Bern, 09.12.2002 - Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Liechtenstein in der Zivilluftfahrt wird auf eine neue Grundlage gestellt. Die in einem Notenaustausch festgelegte Regelung definiert den Umfang der schweizerischen Zuständigkeit für die Zivilluftfahrt in Liechtenstein und die Zusammenarbeit mit der neu geschaffenen Zivilluftfahrtbehörde unseres Nachbarlandes. In erster Linie geht es darum, die bisherige, bewährte Praxis europakompatibel auszugestalten.

Gestützt auf eine Vereinbarung aus dem Jahre 1950 übte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bis anhin die alleinige Aufsicht über die Zivilluftfahrt auch in Liechtenstein aus. Deshalb musste Liechtenstein bisher das Inkraftreten der luftrechtlichen Bestimmungen aus dem EWR aufschieben. Nachdem die Schweiz nun über ein Luftverkehrsabkommen mit der EU verfügt, konnte Liechtenstein diesen Vorbehalt fallen lassen, sind doch die luftrechtlichen Grundlagen nach EWR und Luftverkehrsabkommen praktisch identisch.

Aufgrund seiner EWR-rechtlichen Verpflichtungen hat Liechtenstein nun eine eigene Zivilluftfahrtbehörde geschaffen, die so genannte «Dienststelle für Zivilluftfahrt» (DZL). Sie wird sich aber in weiten Teilen auf das Fachwissen des BAZL abstützen. Die vom Bundesrat genehmigte Vereinbarung bildet die rechtliche Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen BAZL und DZL. Sie regelt ebenfalls die Durchführung und Abgeltung allfälliger Unfalluntersuchungen durch das schweizerische Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) auf liechtensteinischem Hoheitsgebiet.

Die kommerzielle Luftfahrt in Liechtenstein beschränkt sich auf Helikopteraktivitäten auf dem Helikopterlandeplatz Balzers mit zwei dort ansässigen Helikopterunternehmungen und einem Unterhaltsbetrieb. Beim BAZL sind rund fünfzig Piloten mit liechtensteinischer Nationalität und ungefähr dreissig liechtensteinische Luftfahrzeuge registriert.




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