Weichen für Erhaltung und Ausbau der Schiene gestellt

Bern, 08.03.2002 - Der Bundesrat hat wichtige Weichen für die Zukunft des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz gestellt. Er hat die Botschaft über die Leistungsvereinbarung mit den SBB für 2003–2006 an das Parlament verabschiedet. Wichtigstes Ziel ist die Substanzerhaltung des Schienennetzes. Dazu kommen die Abgeltung der ungedeckten Betriebskosten sowie Erweiterungsinvestitionen. Der Zahlungsrahmen umfasst 6,025 Milliarden Franken. Im weitern wurden Stossrichtung und das weitere Vorgehen bei der 2. Etappe der Bahn 2000 festgelegt. Vorgesehen ist ein nationales Basisangebot, das mit einem bedarfsgerechten Regionalverkehr ergänzt wird. Der Botschaftsentwurf soll im Sommer 2003 in die Vernehmlassung gehen. Der Baubeginn erfolgt ab 2010.

In der neuen Leistungsvereinbarung legen Bund und SBB die Ziele für die Entwicklung der Infrastruktur und die strategischen Vorgaben im Personen- und Güterverkehr für die nächsten vier Jahre fest. Um diese Zielsetzungen zu erreichen, beantragt der Bundesrat dem Parlament 6'025 Mio. Franken. Dieser Betrag entspricht real der Leistungsvereinbarung 1999-2002.

Die SBB AG verpflichtet sich in der neuen Leistungsvereinbarung, die verkehrspolitischen Ziele des Bundes zu unterstützen. Im Personen- und Güterverkehr leistet sie einen massgeblichen Beitrag zur Erhöhung des Schienenanteils und zur Erreichung des Verlagerungsziels. Bei der Infrastruktur schafft sie mit einer sorgfältigen Unterhalts- und Investitionsplanung die Voraussetzungen für eine pünktliche und störungsfreie Verkehrsabwicklung. Weiter gewährleistet sie eine diskriminierungsfreie Trassenvergabe. Im Verkehrsbereich muss die SBB AG ein positives Ergebnis erwirtschaften. Wo – wie etwa beim regionalen Personenverkehr und im Wagenladungsverkehr – der Betrieb die Kosten nicht deckt, kann die öffentliche Hand Leistungen gegen Abgeltungen der ungedeckten Kosten bestellen. Beim Betrieb des Streckennetzes der SBB verpflichtet sich der Bund, die geplanten ungedeckten Kosten abzugelten. Das sind für rund 1'900 Mio. Franken. Der Infrastrukturbereich der SBB muss unter Berücksichtigung der Erlöse aus Trassenverkäufen, der vereinbarten Abgeltungen und Investitionsbeiträge sowie der festgelegten Ausgleichszahlungen aus dem Bereich Liegenschaften ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen.

Wichtigste lnvestitionen

  • Für die Substanzerhaltung (Ersatz, Modernisierung) sind ca. 3‘600 Mio. Franken vorgesehen, wobei geeignete Massnahmen zur Rationalisierung und Leistungssteigerung zu ergreifen sind. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit ist der Systemwechsel auf das auf europäischer Ebene normierte Zugsicherungssystem ETCS (European Train Control System). Dieses international harmonisierte System dient primär der Sicherheit und erleichtert den Netzzugang. Die zur Umsetzung erforderlichen Führerstandsignalisierung kostet zusätzlich 130 Mio. Franken.
  • Für die Weiterentwicklungen des bestehenden Netzes stehen im Zahlungsrahmen rund 525 Mio. Franken zur Verfügung. Diese werden zum einen für Massnahmen zur Leistungssteigerung im Nord-Süd-Güterverkehr (Verlagerungsauftrag) und zum anderen im Bereich der Agglomerationen, u.a. in Basel, Bern, Genf, Zürich und Zug eingesetzt.

Nach den Beratungen in den Kommissionen von National- und Ständerat entscheidet das Parlament im Herbst 2002 über die Beschlüsse zur Leistungsvereinbarung, den zugehörigen Zahlungsrahmen und den Verpflichtungskredit für die Führerstandsignalisierung. Die neue Leistungsvereinbarung muss dann am 1. Januar 2003 in Kraft treten.

Bahn 2000 2. Etappe: SBB entwickeln Basisangebotskonzept

Grosse Erweiterungsprojekte, die einen markanten Marktanteilsgewinn gegenüber dem Privatverkehr erlauben, werden nicht über die Leistungsvereinbarung finanziert, sondern über den FinöV-Fonds. Ein solches Projekt ist die Bahn 2000 2. Etappe, über deren Stossrichtung der Bundesrat entschieden hat: Dabei soll das Knotenprinzip im Fernverkehr optimiert, die für die Verlagerung notwendigen Kapazitäten im Güterverkehr erweitert und das Angebot beim Agglomerationsverkehr verbessert werden. Die SBB erarbeiten zurzeit im Auftrag des Bundes zusammen mit Kantonen und Transportunternehmen ein nationales Basisangebotskonzept, das rund 4 Mrd. Franken kostet. Der öffentliche Verkehr soll gezielt dort ausgebaut werden, wo die grösste Nachfrage und die besten Marktchancen bestehen. Dabei werden folgende Projekte geprüft:

  • Beschleunigung der Strecken Bern – Lausanne und Zürich – St. Gallen (Aufwertung Knoten Lausanne und St. Gallen)
  • Neue Kapazitäten auf der Nord–Süd-Achse, insbesondere neuer Juradurchstich, sowie der Ausbau einzelner Zufahrtsstrecken zur NEAT (Bern – Thun, Gotthard Nord und Süd) und Lugano – Milano
  • Neue Kapazitäten auf der Ost–West-Achse, insbesondere ein zweiter Heitersbergtunnel sowie die Leistungssteigerung zwischen Zürich – Zürich-Flughafen – Winterthur.

Das Basisangebot mit einem Kostenrahmen von vier Mrd. Franken wird mit Optionen der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs um 1,9 Mrd. Franken ergänzt. Im Vordergrund stehen verschiedene Verbesserungen in den Agglomerationen, insbesondere der Ausbau der S-Bahnsysteme in Basel, Bern, Lausanne, Luzern, St. Gallen, Tessin und Genf. Die laufenden Arbeiten werden zeigen, ob diese Bauvorhaben alle realisiert werden können.

Das Basisangebotskonzept und die zusätzlichen Optionen werden im Herbst 2002 vom BAV bewertet. Der Vernehmlassung wird voraussichtlich vor den Sommerferien 2003 eingeleitet. Die Botschaft soll den Eidg. Räten 2004 vorgelegt werden. Sofern der Parlamentsentscheid 2004/2005 vorliegt, kann ab ca. 2010 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2020 vorgesehen.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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