Ursprungsbeglaubigungen revidiert

Bern, 09.04.2008 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. April 2008 entschieden, die revidierte Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren per 1. Mai 2008 in Kraft zu setzen. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat beschlossen, die dazu gehörigen Ausführungsbestimmungen (Departements-Verordnung) ebenfalls per 1. Mai 2008 in Kraft zu setzen.

Die neue Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren (VUB) bringt erhebliche Vereinfachungen für die Wirtschaft:

  • das elekronische Beglaubigungsverfahren
  • die Systematik wird an die präferenziellen Ursprungsbestimmungen angeglichen
  • formalisierte Ursprungsauskünfte
  • spezielle Ursprungsbeglaubigungen für Angebotseingaben im öffentlichen Beschaffungswesen
  • für Waren mit schweizerischem Ursprung das neue inländische Vordokument "Ursprungsdeklaration" anstelle der Inlandbeglaubigung

Die revidierte VUB enthält neu Bestimmungen über den Datenschutz und die Amtshilfe. Die Strafbestimmungen wurden dem revidierten Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches angepasst. Zur Schaffung von Synergien wechselt der Vollzug des nichtpräferenziellen Ursprungs vom SECO zur Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV). Das SECO bleibt zuständig für die Festlegung der Ursprungsregeln.

Die neue Verordnung des EVD über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren (VUB-EVD) enthält u.a. die bisherigen technischen Anhänge der VUB: Das Verzeichnis der Beglaubigungsstellen, die Listenregeln und die Formularvordrucke. Die Listenregeln enthalten neue Regeln für den Textilmaschinensektor sowie eine Präzisierung des Schweizer Ursprungs im Uhrensektor.

Die regionalen Handelskammern der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein werden weiterhin als Beglaubigungsstellen tätig sein.


Adresse für Rückfragen

Urs Jaun, SECO, Internationaler Warenverkehr, Tel. 031 323 11 22, urs.jaun@seco.admin.ch

Jean-François Fassora, Eidgenössische Zollverwaltung/Oberzolldirektion, Sektion Ursprung und Textilien, Tel. 031 325 84 78; jean-françois.fassora@ezv.admin.ch



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