Umsetzung des UNO-Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Bern, 09.04.2008 - Der Bundesrat hat am 9. April 2008 den zweiten und dritten Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I) gutgeheissen.

Der zweite und dritte Bericht zeichnet ein ausführliches Bild der Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Er attestiert der Schweiz eine weitgehend fortschrittliche Umsetzung. Der Bericht zeigt eingeleitete Verbesserungen auf und weist auf Bereiche hin, in denen weiter Handlungsbedarf besteht. Des Weiteren nimmt er zu den Empfehlungen Stellung, die das Kontrollorgan des Paktes nach der Prüfung des ersten Berichts in den Bereichen Mutterschaftsurlaub, Streikrecht, Gleichstellung von Frau und Mann sowie Anspruch von Frau und Mann auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, Bekämpfung der Armut, Bekämpfung und Prävention von Gewalt in der Familie, Anwendbarkeit des Paktes in der Schweiz formulierte.

Der Bericht der Schweiz wird dem Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen zugestellt. Dieses aus 18 unabhängigen Sachverständigen bestehende Gremium prüft die von den Vertragsstaaten vorgelegten Berichte und beurteilt, wie diese die eingegangenen Verpflichtungen umsetzen. Es besitzt keine richterlichen Funktionen.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den Pakt I am 16. Dezember 1966 angenommen. Die Schweiz hat ihn am 18. Juni 1992 ohne Vorbehalt ratifiziert. Er ist für unser Land am 18. September 1992 in Kraft getreten. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, schrittweise und diskriminationsfrei folgende Rechte umzusetzen: Recht auf Arbeit; Recht auf günstige und gerechte Arbeitsbedingungen; Gewerkschaftliche Rechte; Recht auf soziale Sicherheit; Schutz der Familie, der Mutter und des Kindes; Recht auf einen angemessenen Lebensstandard; Recht auf Gesundheit; Recht auf Bildung; Recht auf Kultur.


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