MEDIA-Abkommen Schweiz-EU - Gespräche zur Regelung der Werbefenster

Bern, 04.04.2008 - Delegationen der Schweiz und der Europäischen Union haben sich am Freitag in Brüssel zu Gesprächen getroffen. Thema war die Regelung ausländischer Werbefenster im Rahmen der Schweizer Beteiligung am EU-Filmförderungsprogramm MEDIA. Die Delegationen vereinbarten, die Gespräche auf technischer Ebene rasch fortzuführen.

Die Schweiz ist dem Filmförderprogramm der EU im Rahmen der bilateralen Abkommen II von 2004 beigetreten. Für die Teilnahme an der neuen Programmgeneration MEDIA 2007 musste das Abkommen letztes Jahr erneuert werden. Es wird seit dem 1. September 2007 vorläufig angewendet.

Die Beteiligung am aktuellen Förderprogramm MEDIA 2007 im Rahmen des erneuerten Abkommens bedingt, dass die Schweiz ab November 2009 eine weitere Bestimmung der EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen" anwendet: Werbefenster ausländischer Sender, die sich an die Schweiz richten, würden neu ausschliesslich den nationalen Vorschriften des Herkunftslandes des Senders unterstehen (bspw. betreffend die Zulassung von Alkohol-, Religions- oder politischer Werbung). Das heisst, die Schweiz würde mit dem MEDIA-Abkommen die Möglichkeit verlieren, gegenüber Werbefenstern aus den EU-Staaten schweizerisches Werberecht durchzusetzen.

Wegen dieser Neuerung haben die Eidgenössischen Räte in der vergangenen Wintersession das neue MEDIA-Abkommen an den Bundesrat zurückgewiesen. Der Bundesrat wurde beauftragt, mit der EU Gespräche zu führen, um eine für die Schweiz bessere medienpolitische Lösung in diese Frage zu suchen.

In der Schweiz sind derzeit Werbefenster aus Frankreich und Deutschland aktiv. Frankreich kennt dieselben Werbeverbote wie die Schweiz. Deutschland sendet hingegen Werbung für Bier, während in der Schweiz Alkoholwerbung in den nationalen und sprachregionalen Programmen verboten ist. Politische und religiöse Werbung sind in beiden genannten Staaten wie in der Schweiz untersagt.

Das MEDIA-Abkommen ermöglicht die gleichberechtigte Beteiligung der Schweizer Filmschaffenden an der EU-Filmförderung. Dadurch können die Marktchancen und die Verbreitung schweizerischer Filme und Koproduktionen in Europa verbessert werden. Die Stellung des schweizerischen Kinos wird international gestärkt.

Die Gespräche fanden in konstruktiver Atmosphäre statt. Die Delegationen vereinbarten die Gespräche rasch auf technischer Ebene weiterzuführen, um die Modalitäten der Umsetzung zu erarbeiten. Diese sollen den Erfordernissen des Europarechts, des MEDIA-Abkommens und den Interessen der beiden Parteien entsprechen.

Die Schweizer Delegation wurde vom Stellvertretenden Direktor des Bundesamts für Kultur, Marc Wehrlin; die Delegation der EU wurde von Gregory Paulger, Direktor DG INFSO, Directorate A (Audioviueller Bereich, Medien, Internet) geleitet.


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