Bahnverbindung zwischen Genf-Cornavin und der Landesgrenze bei Annemasse (CEVA)

Bern, 03.07.2002 - In seiner Sitzung vom 3. Juli 2002 hat der Bundesrat entschieden, dem Protokoll vom 26. April 2002 zwischen der Eidgenossensachft und dem Kanton Genf über die Umsetzung des Staatsvertrages von 1912 über eine Bahnlinie zwischen Genf-Cornavin und der Landesgrenze zuzustimmen und hat Bundespräsident Kaspar Villiger autorisiert, das Protokoll über das weitere Vorgehen zu unterschreiben.

Am 7. Mai 1912 schlossen die Eidgenossensschaft und der Kanton Genf einen Vertrag über:

  • den Bau und den Betrieb einer Bahnlinie der SBB zwischen den Bahnhöfen Cornavin und Eaux-Vives, die zu gleichen Teilen vom Bund, dem Kanton und der SBB finanziert werden sollte.
  • die Abtretung Genf der Bahnstrecke zwischen Eaux-Vives bis zur Landesgrenze bei Annemasse an die SBB durch den Kanton Genf, sobald die Bahnverbindung Cornavin – Eaux-Vives gebaut ist.

Aufgrund der beiden Weltkriege und der Wirtschaftskrise in der Zwischenkriegszeit wurden in der Region andere Eisenbahnprojekte realisiert, unter anderem auch die Bahnlinie zum Flughafen. Unter diesen Bedingungen war es nicht möglich, das in der Vereinbarung von 1912 vereinbarte Eisenbahnprojekt zu realisieren, obwohl die Gültigkeit des Vertrages von 1912 nie in Zweifel gezogen wurde.

Im Jahr 2000 entschied sich der Kanton Genf, seine Ansprüche aus diesem Vertrag beim Bund geltend zu machen und forderte den Bau der 1912 vereinbarten Strecke. In den vergangenen 90 Jahren haben sich die Rahmebedingungen jedoch derart verändert, dass das damals geplante Projekt heute neu definiert werden muss. Das konkrete Vorgehen wurde am 26 April 2002 in einem Protokoll festgehalten, dem der Bundesrat heute zugestimmt hat.


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