Zusätzliche Bewilligungskriterien für die Ausfuhr militärischer Trainingsflugzeuge
Bern, 3.4.2008 - An seiner Sitzung vom 2. April 2008 hat der Bundesrat beschlossen, die Ausfuhr von militärischen Trainingsflugzeugen nicht zu bewilligen, wenn der Empfängerstaat sich in einem bewaffneten internen oder internationalen Konflikt befindet oder wenn das Risiko besteht, dass die Trainingsflugzeuge gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement wurde beauftragt, die gesetzlichen Anpassungen vorzubereiten.