Bessere Kommunikationseinrichtungen für Hörbehinderte im öffentlichen Verkehr

Bern, 05.11.2002 - Unter dem Titel „8. IGGH - Hearing“ wurde am Samstag, 2. November 2002, in Bern über neue Kommunikationseinrichtungen im öffentlichen Verkehr für Hörbehinderte diskutiert. Auf Initiative der Fachstelle für Mobilitätsbehinderte des Bundesamtes für Verkehr (BAV), der Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr (BöV) sowie der Interessengemeinschaft Gehörlose und Hörbehinderte (IGGH), fanden sich über 70 Hörbehinderte und rund 25 Vertreter von Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs und der Industrie ein. Ziel war es, Denkanstösse und Lösungsansätze zur künftigen Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), das voraussichtlich 2004 in Kraft tritt, zu vermitteln. Transportunternehmen und Behindertenorganisationen sind nun gefordert, gemeinsam tragbare Lösungen zu finden.

Informationen über Verspätungen oder Gleisänderungen sind für hörbehinderte Reisende im öffentlichen Verkehr solange kein Problem, wie sie visuell zur Verfügung stehen. Lautsprecherdurchsagen sind für Hörbehinderte wertlos. Schwierig wird es beispielsweise beim Abgeben eines Hilferufes über einen Informations- und SOS-Apparat und der nachfolgenden Anweisung durch die Gegenstelle. Beim so genannten 2-Wege-Prinzip - kommunizieren mit einer Gegenseite - sind die Herausforderungen für Hörbehinderte deshalb grösser.

Denkbar wäre, dass die Informations- und SOS-Säule sowohl eine visuelle – etwa mittels Display – als auch eine akustische Verständigung erlaubt. Eine solche Lösung wäre aber technisch eher anspruchsvoll und relativ teuer. Eine andere Möglichkeit bestünde darin, die Kommunikation zur Gegenstelle über ein persönliches Mobiltelefon (Handy) via die Info- und SOS-Säulen (z.B. mittels des neuen Übertragungssystems „Bluetooth") oder direkt via eine Gratisnummer per SMS-Mitteilung abzuwickeln. Allerdings können längst nicht alle Regionalbahnhöfe von Privatbahnen oder Postautostationen mit einer entsprechenden Datenleitung ausgerüstet werden. Lösungen mittels Induktionsverstärker wurden von den Hörbehinderten eher negativ bewertet, da die in Bahnhöfen vorhandenen elektrischen Felder Störungen verursachen und Umgebungsgeräusche eine Information stark beeinträchtigen.

Gleichberechtigte Behinderte im öffentlichen Verkehr (öV)

Mobilität hat für Behinderte einen grossen Stellenwert und ist dank dem dichten öffentlichen Verkehrsnetz in der Schweiz auch möglich. Bis heute können jedoch Behinderte den öffentlichen Verkehr nicht gleichberechtigt mit Nichtbehinderten nutzen. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sieht vor, dass unter anderem auch der öV in Zukunft wenn immer möglich behindertengerecht sein muss. Es wird zur Zeit durch das Parlament beraten und soll voraussichtlich 2004 in Kraft treten. In der Zwischenzeit wird das BAV mit dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und der Fachstelle BöV die entsprechenden technischen Anforderungsprofile definieren. Daneben sind aber auch Behindertenorganisationen und Transportunternehmen gefordert, sich zusammenzuschliessen, um gemeinsam neue und realistische Lösungen zu finden.


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Bundesamt für Verkehr
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