Die Gesundheitsbehörden verstärken die Massnahmen zur Eindämmung der Masernepidemie

Bern, 28.03.2008 - Das wirksamste Mittel zur Verhütung von Masernepidemien und zur Bekämpfung der derzeitigen Ausbrüche besteht in einer hohen Durchimpfung der Bevölkerung. Im Vordergrund stehen die systematische Impfung von Kleinkindern und Nachholimpfungen für nach 1963 geborene Erwachsene, die die Erkrankung nicht durchgemacht haben. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG), Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und Vereinigung der Kantonsärzte und Kantonsärztinnen der Schweiz (VKS) fordern gemeinsam die Ärzteschaft auf, den Impfstatus ihrer Patienten zu überprüfen und gegebenenfalls eine Nachholimpfung vorzuschlagen. Darüberhinaus setzen sich diese drei Instanzen für die volle Umsetzung von Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie ein. Schliesslich möchten die Gesundheitsbehörden die Ärzteschaft und Laboratorien daran erinnern, dass Masernfälle der Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden unterliegen.

Die Schweiz erlebt seit 16 Monaten die grösste Masernepidemie seit Einführung der Meldepflicht für diese Krankheit 1999. Von November 2006 bis Ende März 2008 wurden beinahe 2000 Fälle gemeldet. Betroffen waren sämtliche Kantone, wenngleich die Intensität erheblich variierte.

Kinder von 5 bis 9 Jahren waren von der Epidemie am meisten betroffen (27% der Fälle), gefolgt von 10- bis 14-Jährigen (23%), während 18% der Patienten 20 Jahre alt und älter waren. Mit einem Anteil von insgesamt 3% waren Patienten unter einem Jahr selten.  98% der Patienten waren nicht oder unvollständig geimpft. Masern sind eine gefährliche Krankheit. Die derzeitige Epidemie hat bislang 133 Spitalaufenthalte, 79 Lungenentzündungen und 6 Gehirnentzündungen verursacht. Bis heute gab es keine Todesfälle.

Zur Bekämpfung der Epidemie werden Massnahmen zur Unterbrechung der Übertragungsketten empfohlen. Die kantonalen Gesundheitsbehörden ergreifen in Abhängigkeit von der örtlichen Situation die jeweils angemessenen Massnahmen: Information, Überprüfung der Impfausweise, Nachholimpfungen, Schulausschlüsse erkrankter Kinder und ihrer ungeimpften Geschwister sowie Ausschlüsse aller Ungeimpften aus Einrichtungen, in denen ein Fall aufgetreten ist. Ein Arzt, der eine Maserndiagnose stellt, sollte den Impfstatus der übrigen Familienmitglieder des Patienten überprüfen und gegebenenfalls Impfungen vornehmen. Für einen vollständigen oder zumindest partiellen Schutz muss eine Impfung innerhalb von 72 Stunden nach Kontakt mit einem Erkrankten erfolgen.

Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt der Schweizer Bevölkerung und ungeimpften ausländischen Besuchern, die nie Masern gehabt haben, sich mit zwei Dosen eines MMR (Masern-Mumps-Röteln)-Impfstoffes zu schützen. Die Impfung (insgesamt zwei Dosen im Mindestabstand von 1 Monat) kann jederzeit nachgeholt werden. Sie wird in der Schweiz allen nach 1963 Geborenen empfohlen. Die Masernimpfung ist Teil des Impfplanes für Säuglinge und Kleinkinder. Es werden zwei Dosen im Alter von 12 Monaten und von 15-24 Monaten empfohlen.

Um die Masern in der Schweiz auszurotten, wie es insbesondere in Nord- und Südamerika sowie in Finnland gelang, ist es unabdingbar, die Durchimpfung von Kleinkindern auf 95% zu erhöhen. Derzeit liegt diese Durchimpfung schweizweit bei 86%.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Jean Louis Zurcher, 031 322 95 05
www.bag.admin.ch

Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK)
Franz Wyss, 031 356 20 20
www.gdk-cdc.ch

Vereinigung der Kantonsärzte und Kantonsärztinnen der Schweiz (VKS)
Dr. med. Annalis Marty-Nussbaumer, Präsidentin VKS, 041 228 60 90
www.kantonsarzt.lu.ch


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