CEVA: Das weitere Vorgehen wird festgelegt

Bern, 14.11.2002 - Im letzten September haben die Direction des transports terrestres du Ministère des transports (DTT; Direktion des Landverkehrs des Verkehrsministeriums) auf französischer Seite und das Bundesamt für Verkehr (BAV) auf Schweizer Seite eine französisch-schweizerische Arbeitsgruppe gebildet. Sie wird für die grenzüberschreitende Eisenbahnlinie Cornavin – Eaux-Vives – Annemasse (CEVA) ein Programm für die Weiterführung der Infrastruktur auf französi­schem Staats­gebiet entwickeln. Die Arbeitsgruppe hat sich am 5. November in Genf getroffen und ihr Vorgehen festgelegt.

In der neu gebildeten französisch-schweizerischen Arbeitsgruppe sind technische Vertreterinnen und Vertreter der Verkehrsbehörden der beiden Länder, der Region Rhône-Alpes, des Kantons Genf sowie der Infrastrukturbetreiber und der Schienen­verkehrsanbieter (RFF, SNCF, SBB) vertreten.

Ihr oberstes Ziel ist es, die auf Schweizer Seite bereits im grossen Rahmen durch­geführten Studien und die Studien, mit denen jetzt auf französischer Seite begonnen wird, zu harmonisieren. Dazu wurden an der Sitzung vom 5. November 2002 in Genf vier Themenbereiche festgelegt:

-         Fragen zu den Verkehrsverbindungen und zum Betriebsschema

-         Fragen zur Infrastruktur der Linie und zum Ausbau des Bahnhofs von Annemasse

-         Rechtsfragen

-         Fragen zu den Grenzkontrollen.

Für jedes dieser vier Themen wurde ein Arbeitsprogramm festgelegt, das einerseits die bereits bestehenden Vereinbarungen erfasst, andererseits auf französisch-schweizerischer Ebene die Verpflichtungen und Punkte enthält, für die noch eine Lösung gefunden wer­den muss. Mit dieser Methode kann man Fortschritte messen und sich auf noch zu beseitigende Schwierigkeiten konzentrie­ren. Um ein schnelleres Vorgehen zu ermöglichen, wird gleichzeitig an den vier Themen gearbeitet.

Dieses Projekt wird vom französisch-schweizerischen Lenkungsausschuss für die Bahn­anschlüsse zwischen der Schweiz und Frankreich begleitet, in dem die Verkehrsdirektionen beider Länder vertreten sind.


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Bundesamt für Verkehr
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