Landverkehrsabkommen Schweiz-EU: Sitzung des „Comité mixte“ in Bern

Bern, 13.12.2002 - Unter Leitung von Dr. Max Friedli, Direktor des Bundesamtes für Verkehr, hat heute in Bern der Gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz-EU („Comité Mixte“) zum dritten Mal getagt. Diskutiert wurde, inwieweit neue EU-Rechtsvorschriften im Strassen- und Bahnverkehr in das Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU aufgenommen werden könnten. Mit dieser gegenseitigen Rechtsharmonisierung liessen sich die Anliegen der schweizerischen Verkehrspolitik noch besser umsetzen. Zudem wurden die Schaffung eines gemeinsamen Verkehrsobservatoriums in Neuenburg sowie eine mögliche Teilnahme der Schweiz an EU-Fachausschüssen besprochen.

Das am 1. Juni 2002 in Kraft gesetzte Landverkehrsabkommen Schweiz-EU sieht als bilaterale Gesprächsplattform einen gemischten Ausschuss vor. Dieses „Comité mixte“ konstituierte sich am 5. Juli 2002 in Brüssel. Auf Schweizer Seite gehören dem Ausschuss nebst dem BAV (Leitung) Vertreter anderer Bundesämter sowie der Kantone an. Auf Seite der EU sind die Generaldirektion Energie und Verkehr (DG TREN) sowie die Mitgliedstaaten vertreten. Seit dem Abschluss des Abkommens im Juni 1999 hat sich das EU-Recht im Verkehrsbereich weiter entwickelt. Gemäss Artikel 52 des Landverkehrsabkommens über die Entwicklung des Rechts der beiden Vertragsparteien gilt es nun, das Landverkehrsabkommen laufend zu aktualisieren. Diese Harmonisierung ist für die Schweiz von grosser Bedeutung, weil nur so die Ziele der schweizerischen Verkehrs- und Verlagerungspolitik erreicht werden können. Ohne Abstimmung mit den europäischen Partnern kann es im Güter- und im Personenverkehr (Strasse und Schiene) zu Wettbewerbsverzerrungen, Umwegverkehr, fehlendem Netzzugang oder anderen Nachteilen für die Schweiz kommen. An seiner heutigen Sitzung erörterte das „Comité mixte“, welche Bestimmungen des EU-Rechts ins Landverkehrsabkommen aufgenommen werden sollen. Dieses Verfahren (Übernahme von neuem „EU-Acquis“) sieht vor, dass die Schweiz ihr Recht den EU-Rechtsakten angleicht. Diese Rechtsakte betreffen beispielsweise die Erweiterung des Netzzuganges im Bahnbereich, die Verschärfung der Kontrollen beim Strassenverkehr oder die Einführung von digitalen Fahrtschreibern. Den definitiven Entscheid über die Übernahme konkreter Vorschriften werden der Bundesrat und gegebenenfalls das Parlament zu einem späteren Zeitpunkt treffen. Ein weiteres Traktandum der heutigen Sitzung war die Komitologie. Dabei geht es darum, ob und wie Schweizer Experten die EU-Kommission in Fachausschüssen bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften beraten können. Die Schweizer Delegation hat ihr Interesse signalisiert, künftig an Sitzungen dieser Fachausschüsse teilnehmen zu wollen. Ferner stand auch die Schaffung des im Landverkehrsabkommen vorgesehenen Verkehrsobservatoriums Schweiz/EU zur Debatte. Dieses Observatorium soll die Entwicklung des Bahn- und Strassengüterverkehrs beobachten und statistisch auswerten. Diese Daten dienen dann als Basis für verkehrspolitische Entscheidungsprozesse. Dazu wird zur Zeit eine Verwaltungsvereinbarung erarbeitet, welche die Aufgaben, die Organisation und die Finanzierung dieses Organs regelt. Das Verkehrsobservatorium soll beim Bundesamt für Statistik in Neuenburg angesiedelt werden.


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Bundesamt für Verkehr
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