Oil-for-Food: Verurteilungen und Einziehung von Geldern in der Schweiz

Bern, 18.03.2008 - Die Bundesanwaltschaft BA schliesst die Ermittlungen im Oil-for-Food-Skandal der Vereinten Nationen erfolgreich ab. Dank guter Zusammenarbeit mit den Kantonen konnten in der Schweiz bisher über CHF 17 Mio. eingezogen werden.

Die Bundesanwaltschaft steht mit diesem Resultat im internationalen Vergleich ausgesprochen gut da. Die Schweiz gehört zu den ersten Ländern, die im Zusammenhang mit dem Oil-for-Food-Skandal Verurteilungen und/oder Einziehungen von Geldern erreicht hat. Nicht zuletzt aufgrund guter Zusammenarbeit mit den Kantonen wurden in der Schweiz bisher über CHF 17 Mio. eingezogen. In die Bundeskasse fliessen ca. CHF 10 Mio., der Rest entfällt auf die beteiligten Kantone.

Ermittelt wurde gegen drei Dutzend im Volcker-Bericht vom 27. Oktober 2005 erwähnte Firmen mit Sitz in der Schweiz. Diese Firmen sollen laut Bericht der Unabhängigen Untersuchungskommission der UNO (IIC) im Zusammenhang mit Ölkäufen illegale Zahlungen geleistet oder humanitäre Güter an den Irak zu mutmasslich überhöhten Preisen geliefert haben.

Rund 85 Prozent der von der Bundesanwaltschaft bearbeiteten Fälle sind abgeschlossen. Ein Verfahren befindet sich in der Voruntersuchung beim Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt. Ein grosser Teil des Verfahrenskomplexes Oil-for-Food wurde mittels Einstellungsverfügung erledigt, zum Teil unter Kostenfolge und Einziehung von Vermögenswerten. Acht Fälle hat die Bundesanwaltschaft nach Abschluss ihrer Untersuchungen an die Strafbehörden der Kantone Basel Stadt, Genf und Waadt zur Beurteilung übertragen, weil die Bundesstrafprozessordnung das beschleunigte Strafmandatsverfahren nicht vorsieht. Alle Fälle führten zu rechtskräftigen Verurteilungen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO, hat seinerseits drei Verwaltungsstrafverfahren geführt und eingestellt.

Bei der Bundesanwaltschaft sind derzeit noch sechs Verfahren hängig. Die Strafuntersuchungen laufen weiter, u.a. weil die im Ausland angeforderte Rechtshilfe noch ausstehend ist. Voraussichtlich werden weitere Verfahren an kantonale Strafverfolgungsbehörden delegiert.

Die Erkenntnisse des Volcker-Berichtes waren die Basis für die Anhebung von Ermittlungen in der Schweiz, genügten allerdings den strafprozessualen Anforderungen nicht. Der Bericht selbst lieferte nur in wenigen Fällen ausreichende Beweise. Die Beweismittelerhebung im Ausland war unerlässlich und stellte gleichzeitig eine der Hauptschwierigkeiten dar. So konnten notwendige Beweise für die untersuchten Straftaten auf dem Rechtshilfeweg oft nicht beigebracht werden; einerseits kooperierten entscheidende Länder nicht, andererseits war die Qualität der Unterlagen nicht immer zum Beweis geeignet.

Welche der im Volcker-Bericht aufgeführten Firmen konkret von den Strafuntersuchungen der Bundesanwaltschaft betroffen waren bzw. noch sind, wird nicht bekannt gegeben.


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