Heimatschutz und der Denkmalpflege: Rückblick 2007 und Ausblick auf die Jahre 2008-2011

Bern, 17.03.2008 - Die Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege des Bundesamtes für Kultur BAK hat 2007 Finanzhilfen für 431 schützenswerte Objekte gewährt und dafür 33,93 Millionen Franken ausgegeben. Sie erstellte zudem 334 Expertisen - 129 eigene und 205 im Mandatsverhältnis. Einer der Schwerpunkte des BAK bis 2011 ist die Einschreibung von fünf weiteren Stätten in die Unesco-Weltkulturerbeliste. Ziel ist ausserdem, dass ein Inventar der Schweizer Seilbahnen erstellt wird. Für die Periode 2008 bis 2011 kann der Bund mit 69,5 Millionen Franken schützenswerte Objekte unterstützen.

Einer der Schwerpunkte des BAK in den kommenden Jahren gilt der Unesco-Weltkulturerbeliste. Sieben Stätten in der Schweiz sind bereits in die Unesco-Liste aufgenommen worden - fünf weitere sollen in den nächsten Jahren folgen. Es sind dies: Rhätische Bahn in der Kulturlandschaft Albula/Bernina (Entscheid im Sommer 2008), Stadtlandschaft Uhrenindustrie La Chaux-de-Fonds/Le Locle (Entscheid im Sommer 2009), Werk von Le Corbusier (Entscheid im Sommer 2009), die Prähistorische Seeufersiedlungen in Seen und Mooren („die Pfahlbauer", Entscheid 2011) und das Naturobjekt Glarner Hauptüberschiebung, das vom Bundesamt für Umwelt BAFU betreut wird. Die Schweiz ist nicht Mitglied des Welterbekomitees. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, das BAK und das BAFU bereiten zurzeit die Kandidatur der Schweiz für den Einsitz in dieses prestigeträchtige Komitee vor.

Ein neues Seilbahninventar und Zunahme der Fachgutachten

Ein weiteres Ziel des BAK ist in den kommenden Jahren die Erstellung eines Schweizer Seilbahninventars. Das Inventar ist deshalb wichtig, weil sich im Zusammenhang mit in nächster Zeit zu verlängernden Betriebsbewilligungen und Konzessionen Fragen über die Behandlung von kulturhistorisch und technikgeschichtlich interessanten Anlagen stellen. Das Inventar ermöglicht eine fundierte Beurteilung des denkmalpflegerischen Wertes der Seilbahnen in der Schweiz. Es wird darlegen, welche Bahnen von nationaler und regionaler Bedeutung sind. Das BAK beauftragt externe Spezialisten mit der Erstellung des Inventars. Ein Beispiel für eine erhaltenswerte Seilbahn ist die Sesselbahn am Weissenstein. Sie wurde von der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege in einem Gutachten bereits als von nationaler Bedeutung eingestuft. Das BAK wird sich im laufenden Verfahren dafür einsetzen, dass die Bahn erhalten bleibt.

Die Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege des BAK hat den Auftrag, den fachlichen Standard der Denkmalpflege landesweit zu gewährleisten. Deshalb unterstützt das BAK die Kantone mit einem breiten Netzwerk von Spezialisten. Vergangenes Jahr waren in über 200 Fällen Bundesexperten im Mandatsverhältnis im Einsatz. Auch das Mitarbeitenden des BAK selbst erstellen jährlich Dutzende von Gutachten. 2007 waren es 129. Die Gutachten des BAK kommen unter anderem bei Bewilligungen durch den Bund - beispielsweise in Zusammenhang mit Mobilfunkantennen - zum Tragen. Die Zahl der vom BAK erstellten Expertisen ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Dies hat einerseits damit zu tun, dass die Sensibilität für den Denkmalschutz und intakte Ortsbilder zugenommen hat. Andererseits lassen sich mit fachkundigen Expertisen langwierige Beschwerdeverfahren oft vermeiden.

Finanzen: Nachfrage übersteigt Ressourcen

Für die Periode 2008 bis 2011 beträgt das Budget der Eidgenossenschaft für schützenswerte Objekte insgesamt 69,5 Millionen Franken. Mit dem neuen Finanzausgleich (NFA) ist das BAK verpflichtet, neu über eine Budgetperiode von vier Jahren zu planen und Programmvereinbarungen mit den Kantonen zu treffen. Das Budget hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt (gerundete Zahlen):

2002: 30 Mio. Fr.
2003: 31 Mio. Fr.
2004: 30,5 Mio. Fr.
2005: 27,5 Mio. Fr.
2006: 21,5 Mio. Fr.
2007: 34,5 Mio. Fr.
2008: 21,5 Mio. Fr.
2009: 15,5 Mio. Fr.
2010: 16 Mio. Fr.
2011: 16 Mio. Fr.

Das aufgestockte Budget für 2007 und 2008 ist auf einen einmaligen Kredit von 20 Millionen Franken zurückzuführen, den das Parlament in der vergangenen Wintersession mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2007 gewährt hat. Das Budget des BAK hat sich für 2008-2011 unter anderem deshalb verringert, weil der Bund mit dem NFA jährlich fünf Millionen Franken Finanzkraftzuschläge direkt an die Kantone ausschüttet. Von den 69,5 Millionen Franken, die dem BAK zur Verfügung stehen, fliessen 34 Millionen Franken in bereits laufende Verpflichtungen. Es bleiben also noch 35,5 Millionen Franken für neue Verpflichtungen. Die Anträge der Kantone lagen am 17. März bereits bei 54 Millionen Franken.

Im Moment handelt das BAK mit den Kantonen die Richtlinien für die Programmvereinbarungen für die Budgetperiode 2008-2011 aus. Diese legen die Regeln, das Vorgehen und die notwendigen Angaben und Unterlagen fest, die zur Gewährung von Finanzhilfen nötig sind. Mit jedem einzelnen Kanton wird zudem vereinbart, welche Objekte in den kommenden vier Jahren unterstützt werden. Die Verhandlungen mit den Kantonen sollen bis Ende Juni abgeschlossen sein.


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