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Veröffentlicht am 17. März 2008

Invalidenversicherung: Studien zu den regionalen ärztlichen Diensten und zum Wandel der Rechtsprechung

Bern, 17.3.2008 - Mit der Einführung der Regionalen Ärztlichen Dienste konnte die Qualität der medizinischen Entscheide bei den IV-Stellen verbessert werden. Gleichzeitig sind die Ansprüche des Eidgenössischen Versicherungsgerichts an die Beweisgrundlage für den Rentenentscheid deutlich gestiegen, insbesondere was die medizinischen Aspekte bei schwer objektivierbaren Krankheitsbildern betrifft. Das zeigen zwei neue Studien des Bundesamts für Sozialversicherungen im Rahmen des mehrjährigen Forschungsprogramms zu Invalidität und Behinderung und zur Umsetzung des Invalidenversicherungsgesetzes.