Invalidenversicherung: Studien zu den regionalen ärztlichen Diensten und zum Wandel der Rechtsprechung

Bern, 17.03.2008 - Mit der Einführung der Regionalen Ärztlichen Dienste konnte die Qualität der medizinischen Entscheide bei den IV-Stellen verbessert werden. Gleichzeitig sind die Ansprüche des Eidgenössischen Versicherungsgerichts an die Beweisgrundlage für den Rentenentscheid deutlich gestiegen, insbesondere was die medizinischen Aspekte bei schwer objektivierbaren Krankheitsbildern betrifft. Das zeigen zwei neue Studien des Bundesamts für Sozialversicherungen im Rahmen des mehrjährigen Forschungsprogramms zu Invalidität und Behinderung und zur Umsetzung des Invalidenversicherungsgesetzes.

Im Vorfeld der 4. IVG-Revision wurden im Bereich der medizinischen Prüfung des IV-Anspruchs verschiedene Mängel diagnostiziert und in der Folge regionale ärztliche Dienste (RAD) mit eigener Untersuchungskompetenz eingeführt.

Angestrebt wurden damit in erster Linie eine kompetentere und speditivere medizinische Beurteilung von IV-Leistungsbegehren, eine Vereinheitlichung der für das Entscheidungsverfahren notwendigen medizinischen Grundlagen sowie eine Beschleunigung der Verfahren.

Im Bericht «Evaluation der Regionalärztlichen Dienste (RAD)» werden die zehn RAD sowie das Zusammenspiel zwischen RAD und IV-Stelle evaluiert.

Zusammenfassend kommt die Evaluation zum Schluss, dass die Einführung der RAD die erwarteten Entwicklungen eingeleitet hat: Mit der Vereinheitlichung der Grundlagen und besserer Dossierbeurteilung konnte die Qualität der medizinischen Entscheidungsgrundlagen der IV-Stellen verbessert werden, das versicherungsspezifische Wissen und die Interdisziplinarität der Ärzteteams haben sich mit der Aufstockung des medizinischen Personalbestands erhöht. Andere Ziele sind hingegen noch nicht erreicht. Insbesondere wirkt die Qualitätsverbesserung bei den Abklärungen durch die RAD der Verfahrensbeschleunigung entgegen.

 

Die zweite Studie «Wandel der Rechtsprechung und der Gerichtspraxis» untersucht die Wirkungen der Entscheide des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) und der kantonalen Gerichte auf die Vollzugsstellen der Invalidenversicherung (IV-Stellen) und auf die Rentenentwicklung. Daneben beleuchtet die Untersuchung auch die Rolle des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) in Bezug auf seine Mitwirkung in Gerichtsverfahren und seine Aktivitäten bei der Umsetzung von höchstrichterlichen Leitentscheiden.

Die Studie kommt zum Schluss, dass die Ansprüche des EVG an die Beweisgrundlage für den Rentenentscheid deutlich gestiegen sind, insbesondere was die medizinischen Aspekte bei schwer objektivierbaren Krankheitsbildern betrifft. Durch seine Rechtsprechung hat das EVG den Schutz der Versicherten im IV-Verfahren insgesamt sukzessive ausgebaut.

Die Studie zieht weiter den Schluss, dass die Rechtsprechung, die allgemeine Gerichtspraxis (also die Verfahren) sowie die Gesetzesänderungen gemeinsam dazu beigetragen haben, dass die IV-Stellen heute die eingehenden Gesuche professioneller, umfassender, vertiefter und differenzierter abklären als noch in den 1990er Jahren. Dies obwohl das Bundesamt für Sozialversicherungen die wegweisenden Urteile des EVG noch zu wenig umfassend und rasch unter den IV-Organen bekannt gibt. Auch sollten nach dem Urteil der Forschenden die IV-Stellen und das BSV ihre Beschwerderechte vermehrt wahrnehmen, damit offene Rechtsfragen geklärt werden, was zu einem einheitlichen Vollzug des IVG beiträgt. Die Eingliederungsorientierung im Abklärungsverfahren soll erhöht, die Kompetenz und Leistungsfähigkeit der RAD verstärkt sowie ihre Unabhängigkeit erkennbar werden.


Adresse für Rückfragen

Auskunft zur Studie «Evaluation der Regionalärztlichen Dienste (RAD)»:
Tel. 031 322 91 35, Markus Buri, Abteilung Math., Analysen, Statistik, BSV
Tel. 031 324 93 14, Antoine Exchaquet, Bereichsleiter Steuerung I, GF IV, BSV

Auskunft zur Studie «Wandel der Rechtsprechung und der Gerichtspraxis»:
Tel. 031 322 90 02, Martin Wicki, Bereich Forschung und Evaluation, BSV
Tel. 031 322 91 60, Ralf Kocher, Leiter Bereich Rechtsdienst, GF IV, BSV



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Bundesamt für Sozialversicherungen
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