Unterbindung von Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt; Bundesrat unterstützt die Vorschläge der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats

Bern, 14.03.2008 - Der Bundesrat unterstützt die vom Parlament ausgearbeiteten Vorschläge, um Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt in der Schweiz zu unterbinden. Dies hält er in seiner am Freitag verabschiedeten Stellungnahme zum Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats fest.

Die geplanten Gesetzesänderungen verpflichten zum einen die ausländischen Brautleute, vor ihrer Heirat ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachzuweisen. Zum anderen ist vorgesehen, dass die Zivilstandsämter Zugriff auf das Zentrale Migrationssystem (ZEMIS) erhalten und dass sie der zuständigen Migrationsbehörde die Identität der Brautleute mitteilen, die sich rechtswidrig in der Schweiz aufhalten. Die neuen Bestimmungen gelten sinngemäss für Männer und Frauen, die eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eintragen lassen wollen. Nach Ansicht des Bundesrates können mit diesen Massnahmen die unterschiedliche Praxis in den einzelnen Kantonen vereinheitlicht und die Zusammenarbeit zwischen Migrationsbehörden und Zivilstandsämtern besser aufeinander abgestimmt werden.


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