Bundesrat senkt Tierseuchenrisiko bei der Verwertung von Speiseresten

Bern, 07.03.2008 - Der Bundesrat hat am 7. März 2008 die Vorschriften zur Produktion der so genannten Schweinesuppe verschärft. Zudem gelten diese neu auch für Biogas- und Kompostieranlagen, welche Küchen- und Speisereste verwerten. Damit wird Ausbrüchen von Tierseuchen vorgebeugt. Die Änderungen gelten ab dem 1. April, wobei Betrieben für bauliche Anpassungen Übergangsfristen zugestanden werden.

Jedes Jahr fallen in Restaurants, im Catering und in Grossküchen der Schweiz rund 300.000 Tonnen Küchen- und Speisereste an. Etwa 200.000 Tonnen werden gekocht und an Schweine verfüttert, immer mehr gelangen aber auch in Biogas- oder Kompostieranlagen. Risikoanalysen des Bundesamtes für Veterinärwesen haben gezeigt, dass von der Verwertung der Küchen- und Speisereste nach wie vor ein nicht vernachlässigbares Seuchenrisiko ausgeht. Schon mehrfach konnten Ausbrüche auf die Verwertung von Küchen- und Speiseresten zurückgeführt werden - etwa die Maul- und Klauenseuche 2001 in Grossbritannien oder die Schweinepest 1993 in der Schweiz.

Die Produzenten der Schweinesuppe setzen die Sicherheitsbestimmungen zur Zeit sehr unterschiedlich um. Die Vorschriften werden deshalb leicht verschärft und vor allem präziser gefasst. Zudem soll öfter kontrolliert werden, damit künftig sämtliche Verwerter von Küchen- und Speiseresten - Suppenkocher wie Biogas- und Kompostieranlagen - die hohen Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Einige Verwerter von Küchen- und Speiseresten müssen nun investieren, um die geforderte Seuchensicherheit zu erreichen. Dabei gilt es zu beachten, dass ein Verbot der Schweinesuppe noch nicht vom Tisch ist. Um den Handel mit Tieren und Fleisch- und Milchprodukten mit der Europäischen Union zu erleichtern, hat die Schweiz gleichwertige Tierseuchenregeln wie die EU eingeführt. In allen Mitgliedsstaaten der EU aber ist die Schweinesuppe seit Herbst 2006 verboten. Ob von der EU anerkannt wird, dass die strengen Vorschriften der Schweiz die gleiche Sicherheit bieten wie ein Verbot, ist noch zu klären. Mit dem jetzigen Entscheid setzt sich der Bundesrat für die ökologisch und ökonomisch sinnvolle Verfütterung von Küchen- und Speiseresten ein, allerdings mit dem Vorbehalt, dass die Marktöffnung gegenüber der EU nicht gefährdet werden darf.


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