Chancengleichheit in Unternehmen fördern - Bund schafft finanzielle Anreize

Bern, 07.03.2008 - Der Bundesrat lanciert ein Pilotprojekt zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann in der Arbeitswelt. Neu können Unternehmen im Rahmen der Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz (GlG) direkt Gelder erhalten, um betriebsintern entsprechende Massnahmen umzusetzen. Es stehen dafür jährlich im Schnitt 1 Mio Franken zur Verfügung. Die Verordnung tritt per 1.1.2009 in Kraft. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG erarbeitet die konkrete Ausgestaltung und informiert im Herbst 2008 die interessierten Kreise.

Bisher wurden direkte Finanzhilfen nur an Projekte nicht-gewinnorientierter Organisationen und Institutionen entrichtet. Das soll sich jetzt ändern: Im Jahr 2006 hat der Bundesrat die Wirkung des GlG zehn Jahre nach dessen Inkrafttreten evaluiert und ist zum Schluss gekommen, dass kleine und mittlere Unternehmen noch kaum Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung getroffen haben. Nun will er mit finanzieller Unterstützung einen Anreiz schaffen, damit die Betriebe aktiv werden. Das Pilotprojekt ist auf acht Jahre befristet.

Die Finanzhilfen nach GlG bezwecken die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben: Frauen sollen gleichberechtigt Zugang erhalten zum Erwerbsleben generell, zu allen Hierarchiestufen sowie zu allen Branchen und Berufen. Diskriminierungen am Arbeitsplatz (Lohnungleichheit, Benachteiligung von Teilzeitarbeit, Aufstiegsmöglichkeiten, Diskriminierung bei Mutterschaft, sexuelle Belästigung) sollen abgebaut oder verhindert und die Familienfreundlichkeit von Unternehmen gefördert werden.


Adresse für Rückfragen

Patricia Schulz, Direktorin, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, EBG , Tel: 031 322 68 40



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