Anhörung zu den Umsetzungserlassen zum Finanzmarktaufsichtsgesetz eröffnet

Bern, 06.03.2008 - Das Eidg. Finanzdepartement EFD hat heute die Umsetzungserlasse zum Finanzmarktaufsichtsgesetz in die Anhörung gegeben. Interessierte können sich bis zum 6. Mai 2008 zu den Entwürfen äussern.

Am 22. Juni 2007 haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMAG verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 11. Oktober 2007 unbenutzt abgelaufen. Das Gesetz bezweckt die Zusammenführung der drei Behörden Eidgenössische Bankenkommission (EBK), Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Das FINMAG tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Der Bundesrat erlässt zwei ausführende Verordnungen zum FINMAG:

  • die Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA-Gebührenverordnung; FINMA-GebV)
  • die Finanzmarktprüfverordung (FINMA-PV).
Die Verordnungen liegen im Entwurf nun vor. Mit der Eröffnung der Anhörung gibt das EFD allen interessierten Organisationen und Personen die Gelegenheit, sich bis zum 6. Mai 2008 zu den Verordnungsentwürfen zu äussern.


Adresse für Rückfragen

Barbara Schaerer, stv. Direktorin, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 18



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