Früherfassung und Frühintervention der IV: Broschüre für Arbeitgeber

Bern, 06.03.2008 - Das Bundesamt für Sozialversicherungen lanciert gemeinsam mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband und dem Schweizerischen Gewerbeverband eine Broschüre für Arbeitgeber. Der Ratgeber motiviert die Arbeitgebenden, insbesondere der KMU, sich der Herausforderung behinderter Mitarbeiter/innen zu stellen, damit Menschen mit Behinderung erfolgreich im Erwerbsleben integriert bleiben können. Die Broschüre bietet ihnen einen raschen Überblick über die neuen Instrumente der Invalidenversicherung wie Früherfassung und Frühintervention (FeFi) sowie Integrationsmassnahmen (IM). Der Ratgeber erklärt, wie die Arbeitgeber durch die IV fachlich und finanziell unterstützt werden und zeigt auf, warum die Weiterbeschäftigung oder Anstellung einer behinderten Person für einen Betrieb vorteilhaft sein kann.

Seit Anfang 2008 ist die 5. IV-Revision in Kraft. Ihr zentrales Ziel ist die verstärkte Ein- respektive Wiedereingliederung von Personen, die über längere Zeit ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind. Zur Erreichung dieses Ziels unterstützt die IV mit gezielten Instrumenten und praktischer Hilfe auch die Arbeitgebenden bei der (Wieder-) Eingliederung von gesundheitlich beeinträchtigten Personen in das Erwerbsleben.

Um die Arbeitgeber aktiv in den Integrationsprozess einzubinden und ihr Engagement bei der Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung zu fördern, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) gemeinsam mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband und dem Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) eine Broschüre herausgegeben, welche die Neuerungen der 5. IV-Revision und die konkreten Dienstleistungen der IV aufzeigt. Ziel des Ratgebers ist es, bei den Arbeitgebenden, insbesondere bei KMU, Bewusstsein zu schaffen und zu motivieren, damit Menschen mit Behinderung erfolgreich ins Erwerbsleben integriert werden können.

"Es liegt auch im Interesse der Arbeitgeber, Mitarbeitenden, die in ernsthafte gesundheitliche Schwierigkeiten geraten, so zu helfen, dass sie so weit und so lange als möglich im Arbeitsleben verbleiben können", sagte Thomas Daum, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, anlässlich der Medienkonferenz, an der die neue Publikation vorgestellt wurde. Damit betonte Daum die Bedeutung der Invaliditätsvermeidung und der Eingliederung Behinderter – nicht nur für die Betroffenen selbst sowie für die finanzielle Sicherung der IV, sondern auch für den sozialen Zusammenhalt in der Schweiz. Pierre Triponez, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes, zeigte sich davon überzeugt, dass die KMU bereit sind, ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen. Er wies darauf hin, wie wichtig es gerade für Klein- und Mittelbetriebe ist, dass sie bei gesundheitlichen Problemen von Mitarbeitenden Fachkompetenz und Know-how erhalten können. Dank der professionellen fachlichen und finanziellen Unterstützung durch die IV und ihrer neuen Instrumente würden Hürden bei der Eingliederung abgebaut.


Adresse für Rückfragen

Tel. 079 438 06 61, Thomas Daum, Direktor Schweizerischer Arbeitgeberverband
Tel. 031 380 14 14, Pierre Triponez, Direktor Schweizerischer Gewerbeverband
Tel. 031 322 91 32, Alard du Bois-Reymond, Vizedirektor Bundesamt für Sozialversicherungen
Spezifische fachliche Auskünfte:
Früherfassung und -integration: Tel. 031 322 91 69, Manuela Krasniqi, Produkteverantwortliche FeFi, BSV
Neue Integrationsmassnahmen: Tel. 031 325 09 71, Jean-Michel Limat,Produkteverantwortlicher IM, BSV



Herausgeber

Bundesamt für Sozialversicherungen
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