Die Armee hat erstmals ein Fahnenreglement

Bern, 18.02.2008 - Ein neues Reglement der Armee zeigt den fachgerechten Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions auf. Es ist Richtschnur und Lehrschrift zu diesem Thema und dient unter anderem den Fähnrichen in den Stäben.

Die Feldzeichen der einzelnen Bataillone und Abteilungen der Armee, die Schweizerfahne und die Kantonsfahnen haben einen hohen symbolischen Wert, der sich in einem geregelten respektvollen Umgang der Armee mit ihnen ausdrücken muss. In besonderem Mass gilt dies auch für die Nationalflaggen anderer Staaten, mit denen die Armee als sicherheitspolitisches Instrument des Staates entsprechend würdig umzugehen hat. Beflaggungen sind Teil des Militär- oder Staatsprotokolls.

Die Verweilzeiten des Kaders in der Armee sind kürzer geworden. Viele erfahrene Offiziere und Unteroffiziere mit ihrem über lange Jahre erworbenen Wissen und Können sind aus der Wehrpflicht entlassen. Das machte es für nicht täglich gepflegte Aktivitäten wie Fahnenübernahmen und -abgaben oder auch Beförderungsfeiern nötig, die Grundregeln dazu festzuhalten. Das neue Reglement sorgt dafür, dass der korrekte Umgang mit Fahnen und Standarten weiterhin zur feierlichen Durchführung militärischer Anlässe beiträgt. Zusätzlich zum Umgang mit militärischen Fahnen, Standarten und Fanions behandelt das Reglement die Beflaggung mit schweizerischen Kantons- und Gemeindefahnen, aber auch mit anderen Nationalflaggen im militärischen Bereich. Zahlreiche farbig illustrierte Beispiele veranschaulichen die teils kniffligen Regeln. Die Armee durfte bei der Erarbeitung auf die kompetente, fachliche Mitarbeit der Schweiz. Gesellschaft für Fahnen- und Flaggenkunde sowie der Stiftung Schweizer Wappen und Fahnen zählen.

Wichtigste Empfänger des knapp 80-seitigen Reglements sind die Stäbe der Truppenkörper und Grossen Verbände sowie die Fähnriche. Als Lehrschrift richtet es sich im staatsbürgerlichen Sinn an die angehenden Offiziere und Hauptfeldweibel. Diesen bietet es einen Abriss der Entstehungsgeschichte der Schweizerfahne und - wie es sich für unser föderalistisches Land gehört - eine kurze Darstellung der Geschichte jeder Kantonsfahne. Aus den Reihen der Hauptfeldweibel gehen in der Schweizer Armee die Fähnriche hervor. Sie übernehmen ihre ehren- und verantwortungsvolle Aufgabe, wenn sie im Grad eines Stabsadjutanten in einem Bataillons- oder Abteilungsstab eingeteilt sind.

Das Reglement 51.340, «Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions», liegt in deutscher Sprache vor. Die Übersetzung ins Französische erfolgt im Lauf dieses Jahres. Wer nicht zu den militärischen Bezügern gehört, kann das Reglement erwerben beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, 031 322 39 12, E-Mail verkauf.militaer@bbl.admin.ch.


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