Ungehinderter Zugang zu See- und Flussufern?

Ittigen, 14.02.2008 - Der Verein «Rives Publiques» geht davon aus, dass das Bundesrecht der Bevölkerung einen Anspruch auf ungehinderten See- und Flussuferzugang gibt. Der Bund hat die Rechtslage auf Ersuchen des Vereins geprüft und kommt zum Schluss, dass das Bundesrecht keinen solchen, direkt anwendbaren Anspruch gewährt. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) betont jedoch, dass die Kantone dem Zugang zu See- und Flussufern einen hohen Stellenwert beimessen sollten.

Der Verein «Rives Publiques» machte in Eingaben an alle Mitglieder des Bundesrates insbesondere geltend, «dass alle Gewässerufer in der Schweiz gemäss ZGB, und weiteren Gesetzen und Verordnungen, seit 100 Jahren öffentlicher und nicht privater Besitz sind». Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und die betroffenen Fachstellen des Bundes kommen zu einem anderen Schluss:

  • Aus dem Zivilgesetzbuch (ZGB) lässt sich kein Recht auf Zugang zu den Seeufern ableiten.
  • Auch das eidgenössische Gewässerschutzrecht, das Wasserbaurecht und das Vermessungsrecht enthalten keine entsprechenden Bestimmungen.
  • Das Raumplanungsgesetz enthält den Grundsatz, wonach See- und Flussufer freigehalten und öffentlicher Zugang und Begehung erleichtert werden sollen. Dabei handelt es sich um einen von mehreren Grundsätzen, die teilweise widersprüchliche Anliegen zum Ausdruck bringen und in den raumplanerischen Verfahren gegen einander abzuwägen sind. Jedenfalls kann daraus kein direkt anwendbarer Anspruch auf Zugang zu den Ufern abgeleitet werden.

Dies ändert nichts daran, dass aus der Sicht des ARE dem Grundsatz, wonach See- und Flussufer freigehalten und öffentlicher Zugang und Begehung erleichtert werden sollen, seitens der Kantone künftig ein höherer Stellenwert beigemessen werden sollte.


Adresse für Rückfragen

Pierre-Alain Rumley
Direktor des Bundesamts für Raumentwicklung ARE
+41 (0)31 322 40 51


Herausgeber

Bundesamt für Raumentwicklung
http://www.are.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-17294.html