BAZL hat Anpassungen am Schweizer Luftraum festgelegt

Bern, 14.02.2008 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Luftraumstruktur für 2008 festgelegt. Die grösste Änderung betrifft den auf Schweizer Gebiet liegenden Luftraum für den Flugplatz Friedrichshafen.

Zeitlich koordiniert mit den Nachbarstaaten überprüft das BAZL jährlich die Luftraumstruktur in der Schweiz. Jeweils im Frühling tritt der Luftraum für das laufende Jahr in Kraft. Die Ausgabe 2008 des Schweizer Luftraumes hatte das Amt im letzten Herbst bei den fliegerischen Kreisen in die Vernehmlassung gegeben. Gleichzeitig war eine Information an die betroffenen Kantone erfolgt. Die von den Luftraumbenutzern eingegebenen Anliegen konnte das BAZL weit gehend berücksichtigen.

Der von der Flugsicherung kontrollierte Luftraum für den Flugplatz Friedrichshafen erstreckt sich künftig bis auf die Höhe der Gemeinde Amriswil. Heute verläuft die Grenze dieses Luftraums in etwa über der Mitte des Bodensees. Hintergrund für die Vergrösserung des Luftraums sind Sicherheitsüberlegungen. Durch die Erweiterung lassen sich Situationen vermeiden, bei denen in Friedrichshafen an- und abfliegende Maschinen zu nahe an in Eigennavigation verkehrende Flugzeuge geraten, die sich im unkontrollierten Luftraum frei bewegen dürfen. Die Flugwege der in Friedrichshafen startenden und landenden Flugzeuge bleiben durch die Luftraumausdehnung unverändert. Obwohl in Deutschland gelegen, ist die Schweizer Flugsicherung Skyguide zuständig für die Abwicklung des Flugverkehrs von und nach Friedrichshafen.

Noch nicht wie vorgesehen umsetzen lassen sich die Änderungen am Luftraum für den Flugplatz Grenchen. Da die entsprechenden Arbeiten nicht rechtzeitig fertig wurden, soll die Verschiebung des Luftraumes um einige hundert Meter im nächsten Jahr erfolgen. Hingegen ist es gelungen, die Untergrenze eines Teils des Luftraumes für den Flugplatz Dübendorf um 500 Fuss (rund 150 Meter) anzuheben. Dadurch erhöht sich der Freiraum vor allem für Hängegleiter, nachdem diese als Folge der Anpassungen am Luftraum vor Jahresfrist gewisse Einschränkungen in Kauf nehmen mussten.


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