Krankenversicherung: Anhörung zur Umsetzung der Spitalfinanzierung eröffnet

Bern, 04.02.2008 - Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat die Anhörung zu den Verordnungsänderungen im Bereich der Spitalfinanzierung eröffnet. Die interessierten Kreise haben drei Monate Zeit, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen.

In der vergangenen Wintersession verabschiedete das Parlament die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) im Bereich der Spitalfinanzierung .
Die KVG-Revision hat Auswirkungen auf drei Verordnungen: In der Verordnung über die Krankenversicherung sind insbesondere die Kriterien aufzunehmen, welche die Kantone im Rahmen ihrer Spitalplanung zu beachten haben. Wegen der Ausdehnung der Pflicht zur Lieferung von statistischen Angaben auf alle Leistungserbringer sind zudem die Bestimmungen zur Erhebung, Weitergabe und Veröffentlichung der Daten anzupassen.
Im Hinblick auf die Genehmigung von gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstrukturen sind die Anforderungen des Bundesrates für die Genehmigung von Tarifverträgen anzupassen. Der Einbezug der Investitionen in die leistungsbezogene Vergütung der Spitäler macht die Anpassung der Verordnung über die Kostenermittlung und Leistungserfassung erforderlich.
In der Verordnung über die Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung muss schliesslich den Änderungen in Bezug auf die Leistungserbringer, neu gelten auch die Geburtshäuser als solche, und den von diesen erbrachten Leistungen Rechnung getragen werden.
Die revidierten Verordnungen sollen auf Januar 2009 in Kraft gesetzt werden.


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Bundesamt für Gesundheit, Peter Indra, Leiter Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung, Tel. 031 322 95 05



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