Staatsvertrag: Leuenberger und Bodewig einigen sich

Bern, 04.09.2001 - Die beiden Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Kurt Bodewig haben sich über die Punkte für einen Luftverkehrs-Staatsvertrag geeinigt. In Bonn gelang es ihnen, in den letzten drei strittigen Fragen Übereinstimmung zu erzielen.

Die erneute Zusammenkunft von Bundespräsident Leuenberger und dem Deutschen Verkehrsminister Bodewig war notwendig geworden, nachdem die beiden an ihrer letzten Verhandlungsrunde am 14. August in Bern zwar eine Annäherung der Standpunkte, jedoch keine Übereinkunft erreicht hatten. Die nun in Bonn erzielte Einigung sieht wie folgt aus:


  • Die Schweiz garantiert, eine jährliche Obergrenze von 154'000 Flugbewegungen pro Jahr über süddeutschem Gebiet während der 41-monatigen Übergangszeit nicht zu überschreiten. Deutschland verzichtet im Gegenzug auf die Forderung nach einer schrittweisen Reduktion der Flüge in diesem Zeitraum und akzeptiert eine Kompensation der durch Sofortmassnahmen wegfallenden Flugbewegungen. Dadurch werden die Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens gewahrt. Nach Ablauf der Übergangsfrist erfolgen über süddeutschem Raum jährlich noch 100'000 Flüge von und nach dem Flughafen Zürich.

  • Die Bestimmungen der sektoriellen Abkommen (Bereich Luftverkehr) zwischen der Schweiz und der EG werden durch den Staatsvertrag Schweiz-Deutschland nicht tangiert. Ein entsprechender Vorbehalt gewährleistet, dass beide Seiten Rechte, welche ihnen durch die bilateralen Abkommen zustehen, durch den Staatsvertrag nicht verlieren.

  • Die Entschädigung der süddeutschen Bevölkerung für Lärmeinwirkungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flughafens Zürich stehen, erfolgt nach schweizerischem Recht. Konkrete Ansprüche lassen sich aufgrund der heutigen Gesetzgebung keine ableiten. Grund: durch Nachtflüge verursachte Grenzwertüberschreitungen entfallen mit der Regelung im Staatsvertrag, wonach zwischen 22.00 und 06.00 Uhr keine Flugbewegungen im süddeutschen Raum mehr stattfinden.

Der Vertrag soll am 18. Oktober 2001 unterzeichnet werden. Die Inkraftsetzung der ersten vorgezogenen Massnahme des Staatsvertrages (Flugverbot über Süddeutschland zwischen 22.00 und 06.00 Uhr) wird anlässlich dieser Unterzeichnung festgelegt. Als zweite vorweg genommene Massnahme gilt ab dem Winterflugplan 2002 an Wochenenden und Feiertagen über süddeutschem Gebiet eine Flugsperre zwischen 20.00 und 09.00 Uhr.
Damit der Staatsvertrag seine Rechtskraft entfalten kann, bedarf er der Ratifikation durch die beiden Staaten. In der Schweiz liegt dies in der Kompetenz der Eidgenössischen Räte; die Behandlung des Geschäftes ist für Sommer/Herbst 2002 vorgesehen.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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