Verfahren für Ostanflüge auf Piste 28 seit 12 Jahren in Betrieb

Bern, 27.11.2001 - Das Anflugverfahren auf die Piste 28 des Flughafens Zürich vom Osten wird seit 1989 praktiziert, und zwar bei Tag und bei Nacht. Der weltweit bewährte VOR/DME-Anflug kommt in Zürich primär bei Westwindlagen zum Tragen. Der Staatsvertrag mit Deutschland hat zur Folge, dass die Piste 28 generell nach 22 Uhr zum Anflug benutzt wird.

Beim Anflug von Osten auf die Piste 28 kommt ein so genanntes "VOR"/DME"-Verfahren zur Anwendung. Im Gegensatz zu einem Instrumenten-Landesystem (ILS) verfügt der Pilot nur über eine laterale Führungsanzeige und nicht noch zusätzlich über eine vertikale. Er muss mit der Distanzanzeige (DME) und den Angaben des Höhenmessers die vorgeschriebene Flughöhe bei der jeweiligen Distanz zur Piste auf einer speziellen Anflugkarte einhalten. Ein VOR/DME-Verfahren ist deshalb anspruchsvoller als ein ILS, nicht jedoch unsicherer. Dies deshalb, weil beim VOR/DME eine grössere Sicherheitsmarge eingerechnet ist.

So liegt etwa der Entscheidungspunkt, bei welchem der Pilot sich entweder für die Landung oder ein Durchstartmanöver entscheiden muss, wesentlich höher als bei einem ILS-Anflug. Eine Folge davon ist, dass es für ein VOR/DME bessere Wetterbedingungen braucht. VOR/DME-Verfahren kommen auf der ganzen Welt zum Einsatz und sind in der Schweiz integraler Bestandteil der Ausbildung von Piloten gemäss den europäischen Normen JAR-FCL.

Internationaler Standard und verschiedentlich angepasst

Das VOR/DME-Verfahren für die Piste 28 ist seit 1989 in Betrieb und ersetzte ein reines Sichtflugverfahren. Es entspricht dem Standard der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und ist vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigt worden. Seit der Inkraftsetzung sind mehrere Überprüfungen vorgenommen worden. Bei Notwendigkeit verfügte das BAZL jeweils geringfügige Anpassungen oder Ergänzungen.

Der VOR/DME-Anflug auf die Piste 28 kommt primär bei Westwindlagen zum Tragen. Seit der Inkraftsetzung der ersten vorgezogenen Massnahme des Staatsvertrages zwischen der Schweiz und Deutschland über den Luftverkehr nach Zürich (Nachflugsperre über süddeutschem Gebiet zwischen 22.00 und 06.00 Uhr) wird die Piste 28 generell nach 22 Uhr für den Anflug benutzt. In besonderen Situationen, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen oder aufgrund schlechter Wetterbedingungen, erlaubt der Staatsvertrag allerdings auch zu diesen Zeiten einen Anflug aus Norden auf die Pisten 14 oder 16. Pro Abend landen nun zwischen 10 und 20 Maschinen auf Piste 28. Bis zur Neuvermessung der Anlage jedoch ist das Verfahren sistiert.

Für die Umsetzung der zweiten vorgezogenen Massnahme (Wochenendlfugverbot von 20.00 bis 09.00 Uhr über Deutschland) braucht es auf dem Flughafen Zürich eine Kapazitätserweiterung auf der Piste 28. Aus diesem Grund soll sie wie die Pisten 14 und 16 mit einem ILS ausgerüstet werden. Wegen der Nähe zu den Terminals stellen sich jedoch technische Probleme. Eine Studie über die Machbarkeit ist derzeit im Gang. Bei positivem Ergebnis wäre mit einer Installationszeit von 12 bis 16 Monaten zu rechnen.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-17027.html