Längere Verjährungsfristen als Mittel gegen unrechtmässige Einbürgerungen

Bern, 30.01.2008 - Eine unrechtmässig erworbene Einbürgerung soll innerhalb von zwei Jahren, nachdem das Bundesamt für Migration BFM davon Kenntnis erhalten hat, spätestens aber innert acht Jahren nach dem Erwerb des Schweizer Bürgerrechts nichtig erklärt werden können. Der Bundesrat stimmt der entsprechenden Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) vom 30. November 2007 zu.

Der Bundesrat stellt fest, dass sich das Anliegen der SPK-N mit den Empfehlungen zur Missbrauchsbekämpfung im Bericht des Bundesamtes für Migration vom 9. März 2007 über hängige Fragen des Bürgerrechts deckt. Er hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Ruedi Lustenberger zurückgehende Vorlage der SPK-N zur Verlängerung der Verjährungsfristen zu unterstützen.

Insbesondere bei erleichterten Einbürgerungen ausländischer Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern kommt es vor, dass sich die gesuchstellende Person durch falsche Angaben, insbesondere zur Frage der ehelichen Gemeinschaft, die Einbürgerung erschleicht. Nach heutigem Recht können solche Einbürgerungen nur innert fünf Jahren nichtig erklärt werden. Diese Regelung hat sich in der Praxis als ungenügend erwiesen.

Wie im Bürgerrechtsbericht empfohlen will die Gesetzesvorlage das Bürgerrechtsgesetz dahingehend ändern, dass eine Einbürgerung innerhalb von zwei Jahren, nachdem das Bundesamt vom rechtserheblichen Sachverhalt Kenntnis erhalten hat, spätestens aber innert acht Jahren nach dem Erwerb des schweizerischen Bürgerrechts nichtig erklärt werden kann. Nach jeder Untersuchungshandlung, die der eingebürgerten Person mitgeteilt wird, beginnt eine neue zweijährige Verjährungsfrist zu laufen.

Mit der neuen Regelung wird es möglich sein, in krassen Fällen, die erst kurz vor Ablauf der heute geltenden fünfjährigen Verjährungsfrist bekannt werden und nicht mehr genügend Zeit zur Durchführung eines Nichtigkeitsverfahrens besteht, trotzdem noch die Nichtigerklärung der Einbürgerung zu verfügen. Die vom Bundesrat und der SPK-N befürwortete Regelung wird eine bessere Bekämpfung von missbräuchlichen Praktiken zum Erhalt des Schweizer Bürgerrechts ermöglichen.


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