PC-9 im Tschad mit Aufhängevorrichtungen versehen

Bern, 17.01.2008 - Tschad hat das im Jahr 2006 gelieferte militärische Pilatus-Trainingsflugzeug vom Typ PC-9 mit für eine Bewaffnung nötigen Aufhängevorrichtungen versehen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der PC-9 auch bewaffnet wurde. Nicht abschliessend beurteilt werden konnte, ob das Flugzeug für Kampfeinsätze verwendet wurde. Dies haben die Abklärungen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO und der Politischen Direktion des Departements für Auswärtige Angelegenheiten EDA ergeben. Der Einsatz eines bewaffneten PC-9 würde gegen die Verwendungserklärung des Exporteurs sowie die Endverbleibserklärung des Empfängerlandes verstossen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und das Departement für Auswärtige Angelegenheiten EDA haben am 7. Januar 2008 Abklärungen aufgenommen, nachdem Medien über einen möglichen Einsatz eines militärischen Pilatus-Trainingsflugzeuges für Kampf- und Gefechtszwecke in der an Tschad angrenzenden Region Darfur im Sudan berichtet hatten.

Das von der Stanser Firma Pilatus im Jahr 2006 gelieferte Flugzeug vom Typ PC-9 war unbewaffnet und ausschliesslich für Trainingszwecke vorgesehen. Tschad hat das Flugzeug mit den für eine Bewaffnung nötigen Aufhängevorrichtungen versehen und sehr wahrscheinlich auch bewaffnet. Ob es auch für Kampfeinsätze verwendet wurde, konnte nicht abschliessend beurteilt werden. Ein solcher Kampfeinsatz würde einen Verstoss gegen die für die Bewilligung erforderliche Verwendungserklärung des Exporteurs sowie die Endverbleibserklärung des Empfängers darstellen. Darin hatte die tschadische Regierung versichert, das Flugzeug einzig für Trainingszwecke zu benutzen und nicht wiederauszuführen.

Die Schweiz hat bei der tschadischen Regierung am 16. Januar 2008 eine Demarche unternommen und eine Stellungnahme zur Aufrüstung und zum allfälligen Einsatz des PC-9 verlangt. Für heute Donnerstag wurde der tschadische Botschafter in der Schweiz nach Bern zitiert.

Der Bundesrat hatte am 28. Juni 2006 die Ausfuhr eines unbewaffneten und ungepanzerten Trainingsflugzeuges PC-9 der Pilatus Flugzeugwerke in Stans an die tschadische Regierung bestätigt. Zurzeit liegen keine weiteren Gesuche für die Ausfuhr von Pilatus-Flugzeugen vor. Die Ausfuhr solcher Flugzeuge in den Tschad käme gegenwärtig nicht mehr in Frage.

Grundlage bildet das Güterkontrollgesetz (GKG), das die Ausfuhr von bewilligungspflichtigen Dual-Use-Gütern und so genannten besonderen militärischen Gütern (Rüstungsmaterial, das nicht unter das Kriegsmaterialgesetz fällt) regelt.

Zum Zeitpunkt der Bewilligungserteilung und bis heute gibt es kein Rüstungsembargo von Seiten der UNO oder der EU gegenüber Tschad, welches als Grundlage für eine Verweigerung der Bewilligung nach dem GKG hätte herangezogen werden können.

Für die Erteilung der Ausfuhrbewilligung war ausschlaggebend, dass die erforderlichen Vor-aussetzungen für die Erteilung einer Einzelbewilligung wie die Verwendungserklärung des Exporteurs und die Endverbleibserklärung des Empfängers vorlagen und der Verwendungszweck plausibel schien. Das Flugzeug war als Ersatz für eines der zwei Pilatus-Trainingsflugzeuge vom Typ PC-7 vorgesehen, die der Tschad vor längerer Zeit von Frankreich übernommen hatte.

Aufgrund der Lage in der Region wird kein Export von Kriegsmaterial in den Tschad bewilligt.

Point de Presse am 17. Januar 2008 um 16.30 Uhr im Medienzentrum Bundeshaus, Kleiner Konferenzraum, Parterre, Bundesgasse 8-12, Bern

Jean-Daniel Gerber, Staatssekretär und Direktor SECO, wird heute am 17. Januar 2008 um 16.30 Uhr im Medienzentrum Bundeshaus in Bern den Medienschaffenden für Fragen zur Verfügung stehen.


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Rita Baldegger, SECO, Kommunikation, Tel. +41 (31) 323 37 90


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