Inkrafttreten des Sozialversicherungsabkommens zwischen der Schweiz und Australien
Bern, 17.01.2008 -
Nach Abschluss der Ratifikationsverfahren in beiden Vertragsstaaten ist das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Australien am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.
Das Abkommen ist anwendbar auf die AHV/IV sowie auf die entsprechenden australischen Leistungen und regelt insbesondere die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen beider Staaten, den Zugang zu den jeweiligen Leistungen der sozialen Sicherheit, den Export von Rentenleistungen ins Ausland und die Unterstellung von erwerbstätigen Personen.
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Tel. 031 / 322 91 59, Lionel Emmanuel Tauxe, Geschäftsfeld Internationale Angelegenheiten
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Herausgeber
Bundesamt für Sozialversicherungen
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