Impulse zur Prävention sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Studie und Massnahmen

Bern, 15.01.2008 - Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist verbreiteter als gemeinhin angenommen: Rund jede/r zweite Erwerbstätige in der Schweiz kommt damit direkt oder indirekt in Berührung. Dies hat die erste nationale Studie zu dieser Thematik im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG und des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO ergeben. Für die Betriebe kann es Kostenfolgen haben, wenn sie ihre gesetzlich verankerte Verantwortung nicht wahrnehmen. EBG und SECO bieten nun Unterstützung in Form von praxisnahen Broschüren und der Website www.sexuellebelästigung.ch.

In der Schweiz wird rund die Hälfte (51.3%) der erwerbstätigen Bevölkerung im Verlauf des Arbeitslebens mit Situationen konfrontiert, die das Risiko sexueller Belästigung bergen. Dies zeigt eine repräsentative Studie im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG und des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO. Bei der Studie handelt es sich um die erste gesamtschweizerische Erhebung zu diesem Thema.

Die Wahrscheinlichkeit ist also gross, dass es in einem Betrieb zu Situationen kommt, die zu sexueller Belästigung führen können. Die Studie zeigt weiter, dass auch Männer sexuelle Belästigung erleben: Dies ist bei 10% der erwerbstätigen Männer der Fall, gegenüber 28.3% der erwerbstätigen Frauen. Allgemein abwertende Sprüche und Witze wurden weitaus am häufigsten als belästigendes Verhalten genannt. Das gilt sowohl für Männer wie für Frauen. Bei den Arbeitnehmerinnen folgen die taxierenden Blicke, die persönlich gemeinten abwertenden Bemerkungen und die unerwünschten Körperkontakte. Bei den Arbeitnehmern stehen unerwünschte Telefonate, Briefe oder Mails sowie obszöne Gesten, Zeichen und Gebärden im Vordergrund.

Für die betroffenen Unternehmen hat das zur Folge, dass sie mit direkten und indirekten Kosten zu rechnen haben. Kommt es zu einer Anzeige, kann das Unternehmen wegen Unterlassung der gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht mit einer Entschädigungsleistung von bis zu sechs durchschnittlichen Monatslöhnen belegt werden. Obwohl weniger genau kalkulierbar, dürften indirekte Kosten durch Arbeitsausfälle und Imageverlust noch stärker gewichten.

Das Phänomen wird oft verkannt, aber: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist keine Bagatelle. Gleichstellungsgesetz (GlG) und Arbeitsgesetz (ArG) sind klar: Das GlG verbietet sexuelle Belästigung als diskriminierendes Verhalten. Als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gilt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt. Tatsächlich können Belästigungen nicht nur zu peinlichen Situationen führen und damit das Betriebsklima empfindlich stören, sondern direkt auch das Wohlbefinden der Mitarbeitenden beeinträchtigen. Gemäss Arbeitsgesetz sind die Arbeitgeber/innen verpflichtet, für die physische und psychische Integrität aller Mitarbeitenden zu sorgen.

EBG und SECO geben 2008 gemeinsam Impulse zur Prävention sexueller Belästigung am Arbeitsplatz: Mit praxisnahen Broschüren und der informativen Website www.sexuellebelästigung.ch sollen die Betriebe angeregt werden, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Der Schwerpunkt liegt bei der Prävention, wobei auch Empfehlungen für das Vorgehen bei konkreten Vorfällen sowohl an die Arbeitgebenden wie auch an die Arbeitnehmenden abgegeben werden.


Adresse für Rückfragen

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
Schwarztorstrasse 51, CH-3003 Bern - Patricia Schulz, Tel. 031 322 68 40

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Effingerstrasse 31, CH-3003 Bern - Margot Vanis, Tel. 043 322 21 06



Herausgeber

Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
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Staatssekretariat für Wirtschaft
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