Behördeninformation zur Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II lanciert

Bern, 14.01.2008 - Bessere Rahmenbedingungen für alle kleineren und mittleren Unternehmen (KMU): Mit diesem Leitsujet hat Bundesrat Hans-Rudolf Merz heute in Bern die zustimmende Haltung von Bundesrat und Parlament zur Unternehmenssteuerreform II (USTR II) begründet. Über die Vorlage stimmt das Volk am 24. Februar ab.

Die USTR II ist Teil der Steuerstrategie von Bundesrat und Parlament: Dank der ersten Unternehmenssteuerreform von 1998 kamen mehr Unternehmen in die Schweiz, Arbeitsplätze wurden geschaffen und die Steuereinnahmen erhöht. Insbesondere für Holdinggesellschaften erhöhte sich dank dieser ersten Reform die Attraktivität der Schweiz als Standort: Nahm die Neuansiedlung 1990/92 noch um 9 Prozent zu, stieg sie 1999/2001 bereits um 59 Prozent. Auch im Bereich der Besteuerung der natürlichen Personen wurden in Zwischenzeit die Ehepaare und die Doppelverdiener entlastet. Mit der USTR II sollen nun auch die rund 300'000 KMU in der Schweiz steuerlich entlastet und von unnötigen Ärgernissen befreit werden.

Die USTR II stärkt den Standort Schweiz. Wie Bundesrat Merz an der Medienkonferenz ausführte, sind die meisten Unternehmen in der Schweiz KMU. Rund zwei Drittel davon sind Personenunternehmen - so die mittelständischen Gewerbebetriebe, Selbständigerwerbende und fast alle Landwirtschaftsbetriebe. Die KMU beschäftigen über die Hälfte aller Erwerbstätigen, das sind mehr als 2 Millionen Arbeitsplätze. Die steuerliche Entlastung dieser Betriebe wirkt sich laut Merz positiv auf den Werkplatz Schweiz aus.

Die USTR II rüttelt nicht am Prinzip, Unternehmensgewinne zu besteuern. Die finanziellen Steuerentlastungen sind verkraftbar. Langfristig stellen sich sogar Wachstumseffekte ein. Das führt zu neuen Steuereinnahmen, die kurzfristig anfallenden Mindereinnahmen bei der AHV werden überkompensiert.

Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung

Heute, so führte Merz an der Pressekonferenz weiter aus, unterliegen engagierte KMU-Eigentümer einer wirtschaftlichen Doppelbelastung: Zuerst wird der erwirtschaftete Gewinn beim Unternehmen besteuert, danach wird der ausgeschüttete Gewinn beim Eigentümer nochmals voll besteuert. Diese Doppelbelastung macht die Schweiz zu einem Hochsteuerland. Die USTR II entlastet die Unternehmen bei der Dividendenbesteuerung. Andere Staaten und eine Mehrheit der Kantone folgen diesem Prinzip bereits heute. Der Bund beschreitet damit einen bewährten Weg.

Durch die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung, d.h. die Teilbesteuerung der Dividenden, werden Investitionen und Risikokapital spürbar entlastet, wie Merz klarmachte. Engagierte Unternehmer der rund 130'000 Kapitalgesellschaften werden entlastet. Die Reform peilt nicht den Streubesitz an Aktien an. Entlastungen sind nur für Personen vorgesehen, die mindestens zehn Prozent eines Unternehmens besitzen. Belohnt werden Unternehmer, die bereit sind, Risiken einzugehen und Verantwortung zu tragen.

Abbau von substanzzehrenden Steuern

Mit der USTR II erhalten die Kantone die Möglichkeit, auf die Kapitalsteuer zu verzichten, wenn eine Gewinnsteuer geschuldet ist. Das entlastet die Kapitalunternehmen von der substanzzehrenden und weitgehend überholten Kapitalsteuer. Damit wird der Anreiz, Gewinn zu erzielen, verstärkt.

Entlastung von Personenunternehmen in Übergangsphasen

Die USTR II vereinfacht aber auch organisatorische und wirtschaftliche Veränderungen für die über 150'000 Personenunternehmen und rund 60'000 Landwirtschaftsbetriebe. Wie Merz ausführte, fallen nach geltendem Recht aus steuersystematischen Gründen in Reorganisationsphasen wie z.B. bei einer Geschäftsaufgabe oder einer Neuausrichtung des Betriebs häufig Steuern an, die die Reorganisationen behindern. Die USTR II vereinfacht diese betrieblichen Strukturanpassungen, da sie Personenunternehmen genau dann von Steuern entlastet, wenn diese es am nötigsten haben.

Merz machte an der Medienkonferenz deutlich, dass von der USTRII Wachstumsimpulse zu erwarten sind. Das schafft Arbeitsplätze und führt langfristig zu höheren Einnahmen - sowohl für die Bundeskasse als auch für die Sozialwerke.


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Niklaus Sommerer, Gesetzgebungsstab Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 69



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