Gesuchsteller reichen fristgerecht zusätzliche Informationen nach

Bern, 09.01.2008 - Die vom Bundesamt für Umwelt geforderten zusätzlichen Unterlagen zu den Freisetzungsversuchen in Pully und Zürich sind eingetroffen.

Am 3. September 2007 hat das Bundesamt für Umwelt BAFU Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Pully (VD) und in Zürich unter Auflagen bewilligt. Erst wenn diese Auflagen erfüllt sind, können die Gesuchsteller (Universität Zürich und ETH Zürich) gentechnisch veränderten Weizen aussäen.

So verfügte das BAFU, dass die Gesuchsteller bis am 31. Dezember 2007 zusätzliche Informationen liefern müssen, z.B. eine detaillierte Versuchsanordnung, den Nachweis, dass keine Antibiotikaresistenzgene in den Pflanzen vorhanden sind oder Ergebnisse der Vorversuche aus der Vegetationshalle in Reckenholz.

Die Unterlagen sind fristgerecht vor dem 31. Dezember 2007 beim BAFU eingetroffen. Sie wurden am 3. Januar 2008 zur Stellungnahme weitergeleitet an folgende Fachstellen: Eidg. Fachkommission für biologische Sicherheit EFBS, Eidg. Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH, Bundesamt für Gesundheit BAG, Bundesamt für Veterinärwesen BVET, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich AWEL, Service de l'environnement et de l'énergie des Kantons Waadt SEVEN.

Das BAFU wird die Unterlagen unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen prüfen und voraussichtlich bis Mitte Februar einen Entscheid fällen. Fällt diese Prüfung positiv aus, können die Gesuchsteller in Zürich wie geplant den gentechnisch veränderten Weizen aussäen. Dies, weil in Zürich keine Beschwerde gegen den BAFU-Entscheid eingegangen ist. Die Aussaat ist je nach Witterungsbedingungen vorgesehen zwischen Anfang März und Mitte April.

Gegen den Versuch in Pully hingegen ist beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde hängig. Diese hat aufschiebende Wirkung. Vor dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann in Pully demnach nicht ausgesät werden.


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