Vorgezogene Entsorgungsgebühr Altglassammeln wird erstmals entschädigt

Bern, 28.07.2003 - Auf Glasflaschen für Getränke wird seit Anfang 2002 eine vorgezogene Entsorgungsgebühr erhoben. Nun erhalten die Gemeinden und die übrigen Sammler von Altglas erstmals eine entsprechende Entschädigung. Diese ist deutlich höher als ursprünglich budgetiert. Offensichtlich funktioniert das neue Finanzierungsmodell für das Altglassammeln.

Seit dem 1. Januar 2002 ist im Preis von Getränken in Glasflaschen eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) zwischen 2 und 6 Rappen enthalten. Dieses Geld dient zur Bezahlung der Kosten für die Altglasverwertung und wird im Auftrag des BUWAL von der VetroSwiss in Glattbrugg einkassiert. Mitte Juli stellte VetroSwiss den Sammlern nun erstmals eine Verfügung zu, in der gemäss der gesammelten Altglasmenge die Entschädigung festgelegt ist.

Die Gebühreneinnahmen für das Jahr 2002 beliefen sich auf 24,4 Millionen Franken, von de-nen nächstens 18,4 Millionen Franken als Entschädigung an die Gemeinden und übrigen Sammler von Altglas, beispielsweise Getränkeabfüllereien, ausgerichtet werden. Mit der Differenz von 6 Millionen Franken zwischen Einnahmen und Ausschüttung bildete VetroSwiss eine einmalige Reserve von 3 Millionen Franken zur Überbrückung defizitärer Perioden in der Zukunft. Ausserdem deckte sie damit die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit und den Aufwand der Verwaltung.

290‘100 Tonnen Altglas entschädigt

Insgesamt hat VetroSwiss im Jahr 2002 eine Sammelmenge von 290'100 Tonnen Altglas er-rechnet, die es zu entschädigen gilt. Für die aufwändigere farbgetrennte Sammlung kann VetroSwiss Fr. 82.35 pro Tonne bezahlen, für das gemischte Glas Fr 32.95. Dies ist deutlich mehr als die ursprünglichen Schätzungen von Fr. 50.- bzw. 20.- für das erste Betriebsjahr, vor allem weil die Gebühreneinnahmen über den Erwartungen lagen.
Damit erhalten die Gemeinden als wichtigste Sammler einen substanziellen Beitrag an die Kosten der Altglassammlung. Bei guter Organisation sollten sie ihre Aufwendungen zu wesentlichen Teilen decken können, womit das für die Einführung der VEG gesetzte Ziel für einen grossen Teil der Gemeinden erreicht wäre. Ausbezahlt werden die Entschädigungen ab Mitte August, nachdem die 30 Tage dauernde Rekursfrist abgelaufen ist.

Neu kommen also an Stelle der Steuerzahler die Anbieter und die Käufer von Glasflaschen für die Kosten der Sammlung und Verwertung des Altglases auf. So will es das Verursacherprinzip im Umweltschutzgesetz und in der Bundesverfassung. Die Entsorgung der Glasverpackungen wird damit auf vergleichbare Weise finanziert wie jene der PET-Flaschen und Aludosen, die von der Wirtschaft getragen wird. Es liegt jetzt an den Gemeinden, ihren Bürgern diese Einsparungen vollumfänglich weiterzugeben und dies auch transparent zu kommunizieren.

Das Gebührenobligatorium bewährt sich

Die unerwartet hohen Gebühreneinnahmen sind nicht zuletzt eine Folge der Erfassung importierter Glasflaschen durch die Zollbehörden. Potentielle Trittbrettfahrer unter den Importeuren haben es deshalb wesentlich schwerer, sich der Gebührenpflicht zu entziehen, als wenn sie ihre Einfuhren selber melden würden. Die Flaschen werden an der Grenze ohnehin mit der Einfuhrdeklaration erfasst. Damit bleibt den Importeuren von Getränken in Glasflaschen und von leeren Glasverpackungen ein zusätzlicher administrativer Aufwand erspart.

Insgesamt verlief die Einführung der VEG auf Glasflaschen erfolgreich. Dies ist auch der vorherrschende Eindruck der Betroffenen. Nur etwa 4% der Gebühreneinnahmen werden für den administrativen Aufwand benötigt; etwa gleich viel setzt VetroSwiss für die Öffentlichkeitsarbeit ein. Im ersten Betriebsjahr sind allerdings die Aufwendungen der Vorbereitungs-phase dazugekommen, während der noch keine Gebühreneinnahmen flossen. Ein Tätigkeitsbericht der VetroSwiss wird nach der Sommerpause vom BUWAL veröffentlicht.

 

Künftige Entschädigungssätze: nötigenfalls verfeinert
Die Entschädigung wird in den ersten beiden Betriebsjahren 2002 und 2003 nach einem im Voraus festgelegten, relativ groben Raster abgestuft: Die unbeschädigt (Ganzglas) für die Wiederverwendung oder farbgetrennt für die Flaschenproduktion gesammelten Glasverpackungen werden mit dem maximalen Satz vergütet. Der Satz für das gemischtfarbige, für die Flaschenproduktion weniger geeignete Altglas liegt bei 40 Prozent des Maximums. Diese Abstufung rechtfertigt sich durch den deutlich geringeren Sammel- und Transportaufwand.

Anhand der Daten des ersten Betriebsjahres werden VetroSwiss und BUWAL gemeinsam die Entschädigungsmodalitäten überprüfen und gegebenenfalls verfeinern. Auch sich neu eröffnende Verwertungsmöglichkeiten, wie die Herstellung hochwertiger Isolationsmaterialien, könnten nach einer Anpassung rufen.



Herausgeber

Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-1648.html