Cablecom darf U1 TV abschalten

Biel-Bienne, 19.12.2007 - Die Cablecom ist nicht verpflichtet, U1 TV analog in ihren Kabelnetzen auszustrahlen. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) kommt nach einer Prüfung des Gesamtprogramms von U1 TV zum Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Verbreitungspflicht nicht gegeben sind.

Das Programm von U1 TV erfüllt heute die Bedingungen für eine Aufschaltverpflichtung nicht. Damit das BAKOM eine Kabelnetzbetreiberin verpflichten kann, ein Programm unentgeltlich zu verbreiten, muss das Programm in besonderem Mass zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags beitragen. Die Verfassung fordert Beiträge zu Meinungsbildung, Information und Bildung, die Förderung des schweizerischen Kulturschaffens sowie die Berücksichtigung der schweizerischen föderalistischen Vielfalt. Diesen besonderen publizistischen Anforderungen muss das Programm in seiner Gesamtheit und nicht nur in einzelnen Sendungen genügen.

U1 TV konnte nicht darlegen, dass das Programm die geforderten Leistungen erbringt. Für eine Aufschaltverpflichtung bestehen sowohl beim neu lancierten Sportfernsehen, wie auch im übrigen Programm zu viele Unbekannte. Darüber hinaus strahlt U1 TV zahlreiche Sendungen aus, die durch kostenpflichtige Mehrwertdienste-Nummern finanziert werden und teilweise dem verfassungsrechtlichen Leistungsauftrag geradezu widersprechen.

Die Cablecom hatte ursprünglich geplant, U1 TV per Ende August 2007 nicht mehr analog zu verbreiten. U1 TV stellte darauf hin beim BAKOM ein Gesuch um Aufschaltung. Die Cablecom wurde vom BAKOM verpflichtet U1 TV bis zum definitiven Entscheid im analogen Programmangebot zu belassen.

Der Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.


Adresse für Rückfragen

Carole Winistörfer, Co-Leiterin Recht Radio und Fernsehen, BAKOM, 032 327 54 49


Herausgeber

Bundesamt für Kommunikation
http://www.bakom.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-16344.html