Gekröpfter Nordanflug: Überarbeitung von Dokumenten nötig

Bern, 19.12.2007 - Im Rahmen der Arbeiten am gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich hat sich Bedarf für die Anpassung einzelner technischer Unterlagen ergeben. Solange diese Dokumente nicht vorliegen, kann das BAZL nicht abschliessend über das Gesuch der Flughafen Zürich AG entscheiden.

Der gekröpfte Nordanflug ist ein Verfahren, das teilweise von den internationalen Standards abweicht und bei dem im Gegensatz zu einem Präzisionsanflugverfahren die Landung nicht nach Instrumenten, sondern auf Sicht erfolgt. Dieser Umstand und die Tatsache, dass der Flugweg entlang der Landesgrenze zu Deutschland verläuft, erforderten mehrere Änderungen am Verfahren und auch eine Anpassung am für den Anflug notwendigen Luftraum. Sowohl für die Abweichungen von den internationalen Normen als auch die vorgenommenen Ergänzungen am Verfahren musste der Flughafen respektive die Flugsicherung Skyguide umfassende Sicherheitsnachweise liefern.

Im Rahmen der technischen Arbeiten am gekröpften Nordanflug ist inzwischen ein weiterer Aspekt aufgetaucht, der zusätzliche Abklärungen und eine neuerliche Überarbeitung der Dokumente erforderlich macht. Gestützt auf internationale Vorgaben müssen die verschiedenen Phasen des Anflugs vor dem Eindrehen auf die Pistenachse neu definiert werden. Der Flugweg selber ist davon nicht betroffen. Als Folge der neuen Einteilung der Anflugabschnitte muss Skyguide das Konzept für die Flugsicherung anpassen und den Bericht über die Sicherheitsprüfung ergänzen. Dabei handelt sich um einzelne technische Ergänzungsarbeiten.

Solange das BAZL diese Unterlagen nicht hat, kann es die fortgeschrittene Gesuchsprüfung nicht weiterführen. Gemäss Angaben von Skyguide sollten die überarbeiteten Dokumente bis Ende Januar 2008 vorliegen. Danach wird das BAZL die Unterlagen prüfen und auch die abschliessende Sicherheitseinschätzung über den gekröpften Nordanflug beenden könne


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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