Beitritt der Schweiz zum Internationalen Kaffee-Übereinkommen von 2007

Bern, 14.12.2007 - Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2007 entschieden, das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2007 zu unterzeichnen. Das Internationale Übereinkommen von 2007 (ICA 2007) bezweckt, den globalen Kaffeesektor zu stärken und seine nachhaltige Entwicklung zu fördern.

Das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2007 bietet den Mitgliedstaaten der Internationalen Kaffee-Organisation (ICO) eine Informations- und Diskussionsplattform und ermöglicht eine bessere Abstimmung mit dem Privatsektor und den Nichtregierungsorganisationen. Das neue Übereinkommen legt den Schwerpunkt darauf, eine nachhaltige Kaffeewirtschaft in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht zu entwickeln. Die Erzeugung und der Vertrieb des Kaffees haben diesen drei Dimensionen in Zukunft vermehrt Rechnung zu tragen.

Neben der Beteiligung der Schweiz an den Tätigkeiten der ICO setzt sich das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO durch die Schaffung von Standards für die Förderung eines nachhaltigen Kaffeehandels ein. Das SECO hat zur Entwicklung eines ersten Sets von Nachhaltigkeitskriterien für die Massenmärkte beigetragen, dem so genannten Allgemeinen Code für die Kaffeegemeinschaft (4C). Dieser Code, der inzwischen von vielen Unternehmen angewandt wird, erleichtert die Kaffeeausfuhr in die wichtigsten Kaffeeverbraucherländer. Das SECO engagiert sich ausserdem für die Nischenprodukte, insbesondere durch die Unterstützung des fairen Handels mit Kaffeespezialitäten oder Biokaffee.


Adresse für Rückfragen

Hans-Peter Egler, SECO, Leiter Handelsförderung, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Tel. 031 324 08 13 oder 079 456 66 16


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-16263.html