Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Landverkehrsabkommen Schweiz-EG

Bern, 11.12.2007 - An der zwölften Sitzung des Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz-EG („Comité mixte“) am Dienstag in Brüssel hat die Schweiz über den Stand bei der Anpassung des Schweizer Rechts an den für das Abkommen relevanten „acquis communautaire“ (europäisches Gemeinschaftsrecht) informiert. Zudem orientierte die Schweizer Delegation über die Aufnahme des fahrplanmässigen Vollbetriebs durch den Lötschberg-Basistunnel am 9. Dezember 2007.

Im Anschluss an die Weiterentwicklung des EU-Rechts im Bereich Landverkehr will die Schweiz durch eine Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung die rechtliche Gleichwertigkeit wieder herstellen. Dadurch soll verhindert werden, dass durch unterschiedliche Vorschriften Hindernisse beim gegenseitigen Marktzugang im Verkehrsbereich entstehen. Konkret geht es um die beiden so genannten Bahnpakete 1 und 2, welche eine weitere Liberalisierung des internationalen Warenverkehrs auf der Schiene anstreben. Diese sollen im kommenden Jahr als Teilpaket der Bahnreform 2 dem Parlament unterbreitet werden.

Hingegen  will die Schweiz eine innerhalb der Europäischen Union umstrittene Vorschrift über die Ruhezeiten im Strassenverkehr erst übernehmen, wenn klar ist, dass die EG bei dieser Regelung bleibt. Es geht darum, dass die Car-Chauffeure statt bisher zwölf nur noch an sechs aufeinanderfolgenden Tagen arbeiten dürfen, was zu Schwierigkeiten beispielsweise bei Europareisen von Touristen führen kann.

Der Gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz-EG tagte in Brüssel zum zwölften Mal. Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Max Friedli, Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV). Enrico Grillo Pasquarelli, Direktor Landverkehr in der EG-Kommission, führte die EG-Delegation an.


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