Grünes Licht für Versuche mit Road Pricing

Bern, 07.12.2007 - Gestützt auf neue Forschungsergebnisse hat der Bundesrat das weitere Vorgehen in Sachen Road Pricing diskutiert. Er hat beschlossen, dass die Einführung von Strassenbenützungsabgaben in Städten und Agglomerationen ermöglicht werden soll. Als ersten Schritt will er die rechtliche Grundlage für die Durchführung entsprechender Versuche schaffen.

Im Frühjahr 2007 hat der Bundesrat den UVEK-Bericht zur möglichen Einführung von Road Pricing in der Schweiz gutgeheissen. Der Bericht zeigt auf, dass Strassenbenützungsabgaben vor allem in staugeplagten Städten und Agglomerationen ein Instrument zur Lösung der Verkehrsprobleme sein können. Allerdings lassen die geltenden rechtlichen Vorgaben die Einführung von Road Pricing nicht zu.

Heute hat der Bundesrat ein mehrstufiges Vorgehen beschlossen. In einem ersten Schritt wird die Rechtsgrundlage für die Durchführung von Versuchen in Städten und Agglomerationen geschaffen. Gemäss dem Bundesamt für Justiz (BJ) ist dafür ein befristetes Bundesgesetz ausreichend. Festzulegen sind im Besonderen die maximale Höhe, der Gegenstand der Abgabe und der Kreis der Abgabepflichtigen.

Voraussetzungen für Road-Pricing-Versuche

Städte und Agglomerationen können freiwillig Versuche durchführen. Will eine Stadt oder Agglomeration einen Road-Pricing-Versuch durchführen, so hat sie vorgängig in einem Dossier nachzuweisen, dass die wesentlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung erfüllt sind. Dazu ist unter anderem das Gebiet festzulegen, in welchem Road Pricing gilt. Das vorgesehene Abgabesystem muss auf die vorhandene Verkehrsinfrastruktur und die übrigen Verkehrsmassnahmen abgestimmt sein, damit die zu erwartenden Folgen - etwa die Verlagerung auf den öffentlichen Verkehr - bewältigt werden können. Zudem müssen die Städte belegen, dass den Auswirkungen auf Wirtschaft und Umwelt Rechnung getragen wird.

Die Versuche sollen wissenschaftlich begleitet, die Veränderungen auf den Verkehrsablauf, das lokale Gewerbe, die Umwelt etc. erfasst und ausgewertet werden. Verlaufen die Versuche positiv, so wird in einem zweiten Schritt die Rechtsgrundlage für die definitive Einführung von Road Pricing in Städten und Agglomerationen geschaffen und der Artikel 82 Absatz 3 der Bundesverfassung angepasst.

Das UVEK bereitet die Unterlagen zu einem Gesetzesentwurf betreffend Durchführung von Pilotversuchen mit Strassenbenützungsabgaben vor.

Erkenntnisse aus «Mobility Pricing» fliessen ein

Eine wesentliche Grundlage für die Arbeiten stellen die Ergebnisse des soeben abgeschlossenen Forschungspaketes Mobility Pricing dar. In diesem wurde nachgewiesen, dass die Steuerung der Mobilität über den Preis grundsätzlich ein geeignetes Instrument ist, um eine effizientere Nutzung der Verkehrsinfrastrukturen zu erreichen. Dies vor allem deshalb, weil an neuralgischen Stellen schon geringe Verkehrsabnahmen dazu beitragen können, dass es weniger Staus gibt und dass insbesondere der öffentliche Busverkehr rascher vorwärts kommt. Um die Erhebung zu vereinfachen wird vorgeschlagen, die Nationalstrassenabgabe mittels elektronischer Vignette zu erheben. Auf diesem Weg liessen sich grosse Synergieeffekte erzielen: Künftige City-Mautsysteme können auf die gleiche Weise erhoben werden.


Adresse für Rückfragen

Road Pricing:
Ueli Balmer, stv. Leiter Verkehrspolitik
Bundesamt für Raumentwicklung ARE
+41 (0)31 324 97 35

Mobility Pricing:
Mediendienst
Bundesamt für Strassen ASTRA
+41 (0)31 324 14 91



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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Bundesamt für Strassen ASTRA
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