Fliegen mit Speedflyern erfordert spezielle Ausbildung

Bern, 30.11.2007 - Wer künftig mit Speedflyern fliegen will, braucht einen Ausweis als Gleitschirmpilot und eine Erweiterung für Speedflying. Der Schweizerische Hängegleiter-Verband (SHV) hat zusammen mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein entsprechendes Konzept erarbeitet.

Speedflyer sind eine spezielle Art von Gleitschirmen, die wegen ihrer kleinen Fläche und dem modifizierten Profil deutlich schneller fliegen können. Häufig werden sie zusammen mit Skiern eingesetzt. Damit dieser Flugsport für alle Beteiligten sicher ausgeübt werden kann, haben der SHV und das BAZL ein neues Konzept erarbeitet, das die Ausbildung der Speedflyer-Piloten regelt. Zuständig für die Umsetzung des neuen Konzepts ist der SHV.

Bis anhin erforderte die Benutzung eines Speedflyers einen Gleitschirmausweis. Ab 1. Januar 2008 ist Speedflying für alle, die neu damit anfangen, nur noch erlaubt, wenn der Pilot zusätzlich zum Gleitschirm-Ausweis die Erweiterung für das Fliegen mit Speedflyern («Speedflyer-Brevet») erworben hat. Der SHV bietet neu entsprechende Speedflyer-Kurse an. Piloten mit einem Gleitschirm-Ausweis, die bereits bisher mit Speedflyern fliegen, müssen bis zum 1. April 2008 die zusätzliche Speedflyer-Berechtigung erwerben. Schon bisher nicht erlaubt war die Benutzung eines Speedflyers ohne Gleitschirm-Ausweis. Das BAZL wird deshalb bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften Sanktionen ergreifen.

Gemäss den rechtlichen Grundlagen ist das Starten und Landen mit Hängegleitern - und damit auch mit Speedflyern - auf öffentlichen Strassen und Skipisten untersagt und Menschenansammlungen, Gebäude, Leitungen sowie Bahnen, Luftseilbahnen oder Skilifte sind in genügendem Abstand zu über- oder umfliegen. Speedflyer-Piloten müssen zudem über eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Franken verfügen und die Fluggeräte mit den vorgeschriebenen Kennzeichen versehen.



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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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