Weko bewilligt die Übernahme von Fust durch Coop unter Auflagen

Bern, 26.11.2007 - Mit Entscheid vom 21. November 2007 hat die Wettbewerbskommission (Weko) Coop die Übernahme von Fust unter zwei Auflagen bewilligt. Mit Ausnahme des Bereichs Kleinhaushaltsgeräte gab es in den untersuchten Bereichen keine Anhaltspunkte für wettbewerbsrechtliche Bedenken.

Die vertiefte Prüfung hat ergeben, dass auf den wesentlichen Märkten genügend Wettbewerber vorhanden sind und ausserdem der Markt für ausländische Unternehmen offen ist. Die Übernahme von Fust könnte allein im Bereich Kleinhaushaltsgeräte eine kollektiv marktbeherrschende Stellung von Migros und der Coop-Gruppe (inkl. Interdiscount) begründen. Mit den Auflagen - Verzicht auf Exklusivitäten, eigenständiger Marktauftritt von Fust - soll der Wettbewerb insbesondere im Markt für Kleinhaushaltsgeräte gestärkt werden.

Im Einzelnen verlangen die beiden Auflagen der Weko:

  • dass die Unternehmen der Coop-Gruppe auf Exklusivitätsabreden mit den Lieferanten in den Bereichen Gross- und Kleinhaushaltsgeräte (sog. Weisswaren) sowie Unterhaltungselektronik (sog. Braunwaren) verzichten; und
  • dass Fust im Bereich Kleinhaushaltsgeräte während einer Dauer von fünf Jahren eine eigenständige Sortiments-, Preis- und Aktionspolitik führt.die Unternehmen der Coop-Gruppe auf Exklusivitätsabreden in den Bereichen Gross- und Kleinhaushaltsgeräte (sog. Weisswaren) und Unterhaltungselektronik (sog. Braunwaren) verzichten.

Gegen diesen Entscheid können die Parteien innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Rekurs einlegen


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