Bundesrat genehmigt Änderungen der Binnenschifffahrts- und Typenprüfungsverordnung

Bern, 16.03.2001 - Der Bundesrat hat die Änderung der Binnenschifffahrtsverordnung und der Typenprüfungsverordnung für Schiffe genehmigt. Damit wird eine EU-Richtlinie über Sportboote innerstaatlich umgesetzt. Zudem werden die Sicherheitsanforderungen an Güterschiffe verschärft und das Kite-Surfen, eine neue Trendsportart, einer einheitlichen Regelung unterstellt. Die revidierten Verordnungen werden auf den 1. Mai 2001 in Kraft gesetzt.

1998 trat in den Mitgliedstaaten der EU die Sportbootrichtlinie in Kraft. Mit der Teilrevision der einschlägigen Verordnungen übernimmt auch die Schweiz - im Rahmen des bundesrätlichen Programms zur marktwirtschaftlichen Erneuerung - diese EU-Richtlinie ins innerstaatliche Recht. Damit wird für den Konsumenten die Immatrikulation von Sportbooten, die bereits nach den Bestimmungen der EU-Richtlinie geprüft wurden, vereinfacht. Ein wesentlicher Teil der technischen Prüfungen in der Schweiz werden hinfällig, wenn für einen Bootstyp die Bestätigung des Herstellers vorgelegt wird, dass dieser der EU-Richtlinie entspricht. Einzig im Bereich des Umweltschutzes werden einige zusätzliche Auflagen und Kontrollen beibehalten, da die Anforderungen der EU-Richtlinie weniger weit gehen als das geltende Schweizer Recht oder entsprechende Regelungen gänzlich fehlen. Die Übernahme der EU-Richtlinie macht auch die Anpassung der Typenprüfungsverordnung für Schiffe notwendig.

Das Kite-Surfen - eine neue Trendsportart – hat in den letzten Jahren auch auf den Schweizer Gewässern stark zugenommen. Damit entstanden auf den engen Binnengewässern zunehmend Interessenskonflikte zwischen Kite-Surfern und anderen Seebenutzern. Die revidierte Binnenschiffahrtsverordnung versucht den Interessen aller Betroffenen Rechnung zu tragen. Zwar wird das Kite-Surfen auf den Schweizer Binnengewässern grundsätzlich verboten, die Kantone erhalten jedoch die Kompetenz, das Kite-Surfen auf bestimmten Gewässerabschnitten freizugeben, sofern die Sicherheit der anderen Seebenützer gewährleistet bleibt und die natürliche Umwelt nicht beeinträchtigt wird. Ausschlaggebend für diese Regelung war die Tatsache, dass die zuständigen kantonalen Stellen dank ihrer Ortskenntnisse im Einzelfall das Gefährdungspotential besser einschätzen können. Zusätzlich werden Detailfragen des Kite-Surfens geregelt, wie beispielsweise die Versicherungspflicht und die Vortrittsregeln.

Im Bereich der Güterschifffahrt und dem gewerblichen Personentransport mit kleinen Schiffen treten ebenfalls neue Vorschriften in Kraft. Sie dienen im wesentlichen einer Erhöhung des Sicherheitsstandards der Schiffe.

Die Änderung beider Verordnungen treten auf den 1. Mai 2001 in Kraft.

Was ist Kite-Surfen?

Eine Person steht auf einem kleinen Surfbrett und wird von einem Drachenfallschirm gezogen.


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