Die Schweizer Armee zieht sich aus Afghanistan zurück

Bern, 21.11.2007 - Der Chef des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Bundesrat Samuel Schmid, hat heute den Bundesrat darüber informiert, dass die Schweiz ihr militärisches Engagement in Afghanistan auf den 1. März 2008 beenden wird.

Grund für diesen Entscheid sind die Veränderungen der Lage und der Natur des Einsatzes der International Security and Assistance Force in Afghanistan (ISAF) seit der Beschlussfassung vor vier Jahren. Die friedenserhaltende Unterstützungsoperation hat sich im südlichen Teil Afghanistans schrittweise in eine Operation zur Bekämpfung der Aufständischen verwandelt. Auch dort, wo die Aufständischen erst vereinzelt aktiv sind, kann der Auftrag wegen der nötig gewordenen Selbstschutzmassnahmen der Truppe kaum mehr  wirksam erfüllt werden. In den Gebieten, in welchen die Taliban wieder erstarken, ist die Wiederaufbauarbeit weitgehend unmöglich geworden. Generell liegt das Schwergewicht der ISAF zunehmend beim Aufbau der afghanischen Armee.

Gutgeheissen wurde der Einsatz von maximal vier Stabsoffizieren in der ISAF vom Parlament in der Sommersession 2003. Die rechtlichen Grundlagen bildeten die UNO-Resolution 1386 vom 20. Dezember 2001, später ergänzt durch die UNO-Resolution 1510 vom 13. Oktober 2003, in welcher das Mandat auf Gebiete ausserhalb von Kabul ausgedehnt wurde. Die ISAF wurde im Wesentlichen Beauftragt, den Wiederaufbau des Landes zu sichern. Die UNO-Resolution 1776 vom 19. September 2007 verlängerte das ISAF-Mandat bis zum 13. Oktober 2008.

Seit Februar 2004 befinden sich jeweils zwei bis vier Schweizer Stabsoffiziere in der ISAF. Zurzeit sind zwei Schweizer Stabsoffiziere in Kunduz im deutschen Provincial Reconstruction Team im Einsatz. Die Arbeit der Schweizer Offiziere und des Schweizer Aufklärungstrupps wird von allen Teilnehmern, vor allem auch von den deutschen Partnern, sehr geschätzt. Die Schweiz profitiert ausserdem vom Nachrichten- und Erfahrungsaustausch der NATO, der nur Teilnehmerstaaten vorbehalten ist.


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