Neufestsetzung der Bewilligungskontingente für Ferienwohnungen; Bundesrat setzt Verordnungsänderung auf den 1. Dezember 2007 in Kraft

Bern, 14.11.2007 - Der Bundesrat hat die gesamtschweizerische Höchstzahl für Kontingente für Ferienwohnungen auf die von der Lex Koller vorgeschriebene Höchstzahl von 1500 Einheiten festgelegt. Damit können die fünf grossen Fremdenverkehrskantone künftig 80 Ferienwohnungen mehr an Personen mit Wohnsitz im Ausland verkaufen. Der Bundesrat hat am Mittwoch angesichts der angespannten Lage die erforderliche Verordnungsänderung auf den 1. Dezember 2007 in Kraft gesetzt.

In den Kantonen Waadt und Wallis herrscht seit längerer Zeit ein Mangel an Kontingentseinheiten, obwohl beide Kantone neben ihrem Grundkontingent von 160 bzw. 310 Einheiten jedes Jahr zusätzlich nicht genutzte Kontingentseinheiten anderer Kantone erhalten. Im Wallis sind zurzeit über 1000 Bewilligungsgesuche hängig, in der Waadt rund 400. Ausländische Gesuchsteller müssen bis über drei Jahre warten, bevor der Erwerb bewilligt und in das Grundbuch eingetragen werden kann. Deshalb ersuchten die beiden Kantone den Bundesrat, die gesamtschweizerische Höchstzahl um 80 Einheiten auf die von der Lex Koller vorgeschriebene Höchstlimite von 1500 Einheiten zu erhöhen.

Der Bundesrat teilt die 80 zusätzlichen Einheiten neben Waadt und Wallis auch den drei anderen grossen Fremdenverkehrskantonen proportional zu ihren bisherigen Grundkontingenten zu, weil auch Bern, Graubünden und Tessin jährlich ihr Grundkontingent ausschöpfen. Die erforderliche Verordnungsänderung tritt auf den 1. Dezember 2007 in Kraft, damit die betroffenen Kantone bereits in diesem Jahr von der Kontingentserhöhung profitieren können.


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