Revision des Mietrechts in die Wege geleitet - Mietzinse sollen indexiert werden

Bern, 13.11.2007 - Die Mietzinse sollen in Zukunft der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise folgen und nicht mehr vom Verlauf der Hypothekarzinsen abhängig sein. Der Wechsel von einem Modell der Kostenmiete zu einem Indexsystem soll die Mietzinsgestaltung vereinfachen und transparenter machen. Die Missbräuchlichkeit von Anfangsmietzinsen soll anhand von Vergleichsmieten überprüft werden. Auf diese Grundsätze haben sich die Organisationen der Mietenden und Vermietenden in der Schweiz am 13. November 2007 an einer von Frau Bundesrätin Leuthard geleiteten Sitzung geeinigt.

Gemäss dem Ergebnis der mehrmonatigen Gespräche, die unter der Federführung des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) geführt wurden, sollen die Mietzinse von der Hypothekarzinsentwicklung entkoppelt werden und in Zukunft der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise folgen. Damit können Ausschläge infolge einer Erhöhung oder Senkung der Hypothekarzinssätze vermieden werden. Zudem wird die Mietzinsgestaltung für Mietende und Vermietende transparenter.

Neu soll eine Überprüfung der Missbräuchlichkeit des Mietzinses nur noch unmittelbar nach Vertragsabschluss, d.h. für Anfangsmietzinse möglich sein. Deren Angemessenheit würde anhand eines Instruments zur Ermittlung von Vergleichsmieten ermittelt, das bezüglich der Bandbreite der tolerierbaren Mietzinse und der zu berücksichtigenden Datenbasis für eine ausgewogene Lösung sorgt. Ferner sollen Handänderungen der Liegenschaft zu keinen Mietzinserhöhungen mehr berechtigen, und nach wertvermehrenden Arbeiten gälte eine einjährige Sperrfrist für Mietzinserhöhungen, sofern die Massnahme bei Vertragsabschluss nicht angekündigt worden ist.

Im Übrigen soll die Vereinbarung spezieller Anpassungsregeln wie gestaffelte Mietzinse oder die Umsatzmiete bei Geschäftsräumen weiterhin möglich sein.

Zudem sollen die Übergangsbestimmungen einen in materieller und zeitlicher Hinsicht zweckmässigen Systemwechsel ermöglichen.

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat das BWO beauftragt, einen ausformulierten Entwurf zur Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht auszuarbeiten, der im Hinblick auf eine Vernehmlassung möglichst bald dem Bundesrat unterbreitet werden soll.


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Cipriano Alvarez, BWO, Leiter Bereich Recht, Tel. 079 286 05 29


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