Weiterer Schritt bei der Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherung

Bern, 22.05.2002 - Der Bundesrat beantragt den eidg. Räten mit einer Botschaft zur Änderung des Luftfahrtgesetzes die für die Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherung in der Schweiz notwendigen finanziellen Massnahmen. Die integrierte Flugsicherung soll durch die neue, nicht gewinnstrebige gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft skyguide (ehemals swisscontrol) mit Sitz in Genf wahrgenommen werden.

Seit 1948 wird in Artikel 40 des Bundesgesetzes über die Luftfahrt in wechselnder Form vorgegeben, die zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste in der Schweiz zu vereinigen. Die Zunahme des zivilen Flugverkehrs stellt bezüglich Bereitstellung des benötigten Luftraumes, trotz den Rückschlägen nach dem 11. September 2001, hohe Anforderungen an die zivile und militärische Flugsicherung. Mit dem Wegfall der Erdkampfflotte in der schweizerischen Luftwaffe ist der untere Luftraum entlastet worden. Das Bedürfnis unserer Luftwaffe nach grösseren zusammenhängenden Trainingsräume ist mit ihrer Modernisierung jedoch gestiegen. Der Luftraum Schweiz ist zudem einer der am dichtest beflogenen und komplexesten in Europa. In ihm sollen künftig zivile und militärische Bedürfnisse gleichermassen und effizient befriedigt werden können.


Mit der Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste in der im Eigentum des Bundes befindlichen Gesellschaft skyguide können die Flugsicherungsaufgaben in der Schweiz und den delegierten benachbarten Lufträumen unter eine Leitung gestellt werden. Damit wird die bis anhin praktizierte Kooperation Zivil-Militär durch eine institutionalisierte Regelung abgelöst. Dabei wird den Forderungen der Luftwaffe bei ausserordentlichen Ereignissen voll Rechnung getragen. Mit der Zusammenführung der Flugsicherungsdienste sind Synergien in den Bereichen Personalrekrutierung und -einsatz, technischer Unterhalt und Wartung, sowie Infrastruktur verbunden. Der hauptsächliche Gewinn besteht in der optimalen Nutzung des Luftraumes Schweiz, von der die militärische und die zivile Luftfahrt gemeinsam profitieren. Die in Einführung begriffenen Luftraumüberwachungssysteme ATMAS (zivil) und FLORAKO (militärisch) bieten dafür eine gute Voraussetzung.


Mit der Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherung nimmt die Schweiz weltweit eine Pionierrolle wahr. Diese folgt den Empfehlungen der "International Civil Aviation Organization" (ICAO) und den Bestrebungen im europäischen Projekt "Single European Sky". Die neue Gesellschaft skyguide arbeitet und entwickelt sich in einem europäisch und international stark vernetzten Umfeld. Um in diesem Umfeld eine starke Position einnehmen zu können, muss skyguide aktiv an der Planung und Gestaltung des europäischen Luftraumes teilnehmen und in betriebwirtschaftlicher Hinsicht wettbewerbsfähig sein.
Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament die Gesellschaft entsprechend zu Kapitalisieren. Damit sollen die personalrechtlichen Ansprüche des übergetretenen Personals der Luftwaffe, die räumliche Integration in einem Neubau im Raum Dübendorf und die Rechnungslegung nach international empfohlenen und anerkannten Standards ermöglicht werden. Gleichzeitig will der Bundesrat mit der Kapitalisierung Eigenkapital und Liquidität so sicherstellen, dass die strategischen Ziele für skyguide erreicht werden können. Der Bundesrat veranschlagt dafür einen Finanzbedarf zwischen 215 und 250 Mio Franken, der grösstenteils der neu eingeführten Schuldenbremse unterliegen wird.


Die Behandlung der Botschaft in den Räten erfolgt in der Herbst- und der Wintersession 2002.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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