Neue AHV-Nummer: Inkraftsetzung und Ausführungsbestimmungen

Bern, 07.11.2007 - Der Bundesrat hat die Revision des AHV-Gesetzes zur Einführung der neuen AHV-Versichertennummer auf den 1. Dezember 2007 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er die für die Umsetzung notwendigen Regelungen auf Verordnungsstufe verabschiedet. Somit kann in der AHV wie geplant per Stichtag 1. Juli 2008 auf die neue, 13-stellige AHV-Nummer umgestellt werden. Inkraftsetzungsdatum und Stichtag lösen für die Versicherten keinen Handlungsbedarf aus. Sie werden rechtzeitig und automatisch entweder über ihre Arbeitgeber oder von ihrer Ausgleichskasse informiert – in aller Regel im zweiten Semester 2008 oder auch erst 2009.

Im Juni 2006 hat das Parlament die Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung zur Einführung der neuen AHV-Versichertennummer beschlossen. Das System mit der bisherigen 11-stelligen AHV-Nummer, welches an seine Grenzen stösst und Rückschlüsse auf die versicherte Person zulässt, wird durch ein neues System mit einer 13-stelligen und völlig anonymen Nummer abgelöst. Damit wird nicht nur der Datenschutz verbessert, sondern es werden auch durchführungstechnische Mängel behoben, effizientere Abläufe geschaffen, und der Mutationsaufwand wird verringert.

Die Einführung und Verwendung der neuen AHV-Nummer bedingt Anpassungen auf Verordnungsstufe. Der Bundesrat hat deshalb die erforderlichen Änderungen in der AHV-Verordnung (AHVV) beschlossen. Die von der neuen AHV-Nummer ebenfalls betroffenen Kantone und andere Drittnutzer wurden dazu vorgängig angehört. Die Verordnungsänderungen treten gleichzeitig mit den Änderungen des AHV-Gesetzes (AHVG) auf den 1. Dezember 2007 in Kraft. Die ausschliesslich für die Durchführung der AHV nötigen Bestimmungen werden auf den 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt.

Für die Versicherten (Arbeitnehmer/innen, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige, Rentner/innen) lösen die Inkraftsetzungsdaten und der Stichtag vom 1.7.08 keinen Handlungsbedarf aus. Sie werden rechtzeitig und automatisch entweder über ihre Arbeitgeber oder von ihrer Ausgleichskasse mit den nötigen Informationen versorgt – in aller Regel im zweiten Semester 2008 oder auch erst 2009. Es muss auch niemand ab einem bestimmten Datum seine neue AHV-Nummer auswendig kennen. Die AHV kann die Versicherten auch weiterhin über ihre bisherige Nummer identifizieren. Die Arbeitgeber ihrerseits werden im zweiten Semester 2008 von ihrer Ausgleichskasse kontaktiert und mit den neuen Nummern ihrer Angestellten versorgt.

Ein Merkblatt der Informationsstelle AHV/IV, herausgegeben in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen, stellt den Versicherten und Arbeitgebern die wichtigsten Informationen zur Verfügung. Das aktuelle Merkblatt steht im Internet zur Verfügung (www.bsv.admin.ch > AHV > Projekte > Neue AHV-Nummer) und kann in gedruckter Form ab Mitte November bei den Ausgleichskassen bezogen werden.


Adresse für Rückfragen

Tel. 031 / 322 90 80, Heiner Schläfli, Leiter Bereich Organisation + Rechnungswesen AHV, Bundesamt für Sozialversicherungen
Tel. 031 / 322 42 37, Regina Berger, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge, Bundesamt für Sozialversicherungen



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