Richtplananpassungen des Kantons Appenzell Ausserrhoden genehmigt

Bern, 16.04.2008 - Der Bundesrat hat die Anpassungen im Richtplan des Kantons Appenzell Ausserrhoden genehmigt. Dazu gehören auch neue Festlegungen zur Siedlungsentwicklung. Bis 2010 will der Kanton zudem ein Siedlungsentwicklungskonzept ausarbeiten.

Der Richtplan des Kantons Appenzell Ausserrhoden aus dem Jahr 2002 wurde unter dem Titel «Nachführung 2006» in den Bereichen Siedlung, Verkehr, Landschaft sowie Versorgung und Entsorgung umfassend aktualisiert. Ein wichtiger Punkt betrifft die Neuregelungen zum Siedlungsgebiet.

Im Richtplan 2002 hatte der Kanton die Siedlungsflächen für jede der 20 Gemeinden quantitativ festgelegt. Diese Begrenzung hebt der Kanton nun auf und ersetzt sie durch flexiblere und bedarfsgerechtere Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Siedlungsgebiets. Dabei soll die Siedlungsfläche des Kantons als Ganzes nicht wesentlich erweitert werden - die Siedlungsentwicklung soll sich auf die Gemeinden mit Zentrumsaufgaben konzentrieren. Bis Ende 2010 will Appenzell-Ausserrhoden zudem ein kantonales Siedlungsentwicklungskonzept erarbeiten.

Weiter wird der Kanton eingeladen, bei der nächsten Richtplananpassung ergänzende Festlegungen zu Wildtierkorridoren, Waldreservaten sowie Standorten für Mobilfunkanlagen zu treffen.


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Ueli Wittwer
Leiter Richtplangruppe Ostschweiz
Bundesamt für Raumentwicklung ARE
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