NEAT im Kanton Uri: Plangenehmigung für den letzten Abschnitt erteilt

Bern, 23.10.2007 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Baubewilligung für das Auflageprojekt Uri 2006 nördlich Kilometer 98.200 erteilt. Damit liegen die Plangenehmigungen für die gesamte Gotthard-Basislinie der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) vor.

Das UVEK hatte am 5. März 2004 das Auflageprojekt 2003 aufgrund der dagegen eingereichten Einsprachen nur soweit genehmigt, als der Perimeter südlich des sogenannten Knickpunkts bei Kilometer 98.200 lag. Für den nördlich davon gelegenen Teil wurde das Verfahren bis zur Klärung der Querung des Schächenbachs sistiert.

Nachdem sich der Kanton Uri, die AlpTransit Gotthard AG (ATG) und der Bund im Rahmen der Behördendelegation Uri auf eine dreigleisige Überquerung des Schächens auf einer Druckbrücke geeinigt hatten, war die Voraussetzung für die Behandlung auch des verbleibenden Nordteils erfüllt. Die ATG hat hierfür ein neues Auflageprojekt „Uri 2006 nördlich km 98.200“ eingereicht.

Zudem haben die Eidg. Räte im Sommer 2005 dem Planungskredit „Kapazitätsanalyse der Nord-Süd-Achsen des schweizerischen Schienennetzes und zur Trassensicherung für die zurückgestellten NEAT-Strecken“ zugestimmt. Damit konnten die Arbeiten für das Vorprojekt Uri Berg lang - Axen aufgenommen werden. Dieses wird Ende 2008 vorliegen und nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens dem Bundesrat zur Festsetzung im Sachplan AlpTransit unterbreitet.

Das nun vom UVEK genehmigte Auflageprojekt umfasst den 2.8 Kilometer langen Abschnitt zwischen dem Kilometer 98.200 im Süden und dem Bahnhof Altdorf im Norden. Im Zuge des Projekts werden zahlreiche Kunstbauten erstellt. Zentrales    Element ist die neue Brücke über den Schächenbach, welche die bestehenden Stahlfachwerkbrücken sowie die Brücken für die Umfahrungsstrasse und die RUAG-interne Verbindung ersetzen wird. Die Ausbildung als Druckbrücke ermöglicht eine tiefere Gleislage und damit weniger hohe Dämme beidseits der Schächenüberquerung als bei einer konventionellen Lösung. Die oberliegenden Kragenmauern führen bei einem starken Regenereignis dazu, dass sich das Wasser oberhalb der verschalten Brücke aufstauen und unter Druck abfliessen kann. Die glatten Oberflächen vermindern die Gefahr, dass Schwemmholz an der Brücke anhängen kann.

Enge Abstimmung mit dem Projekt Hochwasserschutz Unteres Reusstal

Das Projekt der ATG weist verschiedene Berührungspunkte mit dem Vorhaben des Kantons Uri für den Hochwasserschutz auf. Dabei konnten für sämtliche baulichen Schnittpunkte Lösungen für die weitere Projektierung und Realisierung gefunden werden. Damit wird verhindert, dass durch das NEAT-Projekt das Hochwasserprojekt des Kantons, welches im Frühjahr 2008 zur öffentlichen Planauflage kommen soll, negativ präjudiziert wird. Ein spezielles Gremium wird dafür sorgen, dass die enge Koordination weiterhin sichergestellt ist.

Verzicht auf das provisorische Gleis West

Das Auflageprojekt 2006 sah vor, im Projektperimeter durchwegs einen zweispurigen Verkehr auf der Gotthardlinie der SBB zu gewährleisten. Hierfür wäre westlich der bestehenden Gleisanlage ein provisorisches Gleis von über 2 Kilometer Länge erforderlich gewesen. Zahlreiche Einsprecher haben den Verzicht auf dieses Gleis gefordert. In Abstimmung mit den SBB konnte nun eine Lösung gefunden werden, um in der kritischen Fahrplanperiode zwischen Dezember 2011 und Dezember 2012 den Verkehr auch mit einer eingleisigen Anlage zu bewältigen. Voraussetzung hierfür ist die zeitgerechte Inbetriebnahme der schienenfreien Perronzugänge im Bahnhof Altdorf. Das Plangenehmigungsverfahren für dieses Projekt ist derzeit im Gang. Der Verzicht auf das provisorische Gleis und alle damit zusammenhängenden Bauteile ermöglicht eine Verkürzung der Bauzeit.

Weitere Optimierungen angeordnet

Der Kanton Uri sieht vor, den Bahnhof Altdorf als neuen Kantonsbahnhof in der Richtplanung festzusetzen. Im erweiterten Bahnhofsgebiet sollen entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten für hochwertige Nutzungen (Dienstleistungen, Wohnen etc.) zur Verfügung gestellt werden. Mit diesen Absichten steht das von der ATG vorgesehene Versickerungsbecken beim Bahnhof Altdorf in Konflikt. Das UVEK hat den Anliegen des Kantons Rechnung getragen und die ATG angewiesen, einen alternativen Standort zu prüfen.

Weiteres Vorgehen

Alle rund 80 Einsprechenden erhalten die Plangenehmigung eröffnet. Gegen den Entscheid ist die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich.


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