Kontinuität in der Pflichtlagerpolitik

Bern, 17.10.2007 - Der Bundesrat hat heute vom Bericht über die Pflichtlagerpolitik für die Jahre 2008 bis 2011 Kenntnis genommen. Darin wird einerseits Rechenschaft über die Umsetzung der für die zurückliegende Periode von 2004 bis 2007 geplanten Massnahmen abgelegt und andererseits werden die Leitlinien der Pflichtlagerpolitik für die Jahre 2008 bis 2011 vorgestellt.

Betriebe, die bestimmte lebenswichtige Güter importieren oder im Inland erstmals in Verkehr bringen, sind verpflichtet, einen Vorrat von mehreren Monaten dauernd an Lager zu halten. Im Zuge der Konzentration der Aufgaben der wirtschaftlichen Landesversorgung wurde die Pflichtlagerhaltung in den letzten Jahren konsequent auf die Bereiche Ernährung, Energie und Heilmittel ausgerichtet. Dieser Prozess konnte in der Berichtsperiode 2004 bis 2007 weitgehend abgeschlossen werden. Pflichtlager, die nicht den Grundversorgungsbereichen zugeordnet werden können, sind abgebaut worden, während einzelne spezifische Produkte vor allem aus dem Heilmittelbereich neu an Pflichtlager genommen wurden.

Ende 2007 werden die Pflichtlagermengen an lebenswichtigen Gütern einem Normalverbrauch zwischen 3 und 4,5 Monaten entsprechen. Bei Antibiotika liegt die Bedarfsdeckung mit 6 bis 8 Monaten deutlich höher, weil hier im Gegensatz zu anderen Konsumgütern die Nachfrage bei ausserordentlichen Ereignissen jeweils kurzfristig massiv ansteigt.

Eingehende Abklärungen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Wirtschaftskreisen haben deutlich gemacht, dass sich zur Zeit keine wesentlichen Änderungen in Bezug auf die Wahl der Produkte, die Zusammensetzung und die Mengen aufdrängen. Das EVD wird die Pflichtlagerpolitik im Jahre 2011 erneut einer Beurteilung unterziehen.

 

Den detaillierten Bericht «Pfllichtlagerpolitik 2008 bis 2011» finden Sie auf dem Internet.


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Peter Graf, Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL, Chef Sektion Pflichtlager, Tel. 031 322 21 84



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